Wohnbebauung in Krefeld Bebauungsplan für Fischeln-Südwest wird offengelegt

Fischeln. · Rund 160 Wohneinheiten und eine Kindertagesstätte sind im ersten Bauabschnitt in Fischeln-Südwest geplant. Die Pläne können eingesehen werden.

 Das Areal ist insgesamt 24 Hektar groß, 8,4 Hektar werden im ersten Bauabschnitt erschlossen.

Das Areal ist insgesamt 24 Hektar groß, 8,4 Hektar werden im ersten Bauabschnitt erschlossen.

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Mit dem Bebauungsplan 652/I-Fischeln-Südwest soll der erste Bauabschnitt des insgesamt gut 24 Hektar großen Baugebietes im Fischelner Südwesten entwickelt werden. Grundlage des Bebauungsplanes ist der städtebauliche Leitplan des Berliner Büros Christoph Kohl Architekten aus dem Jahr 2015.

Demnach sollen in Fischeln-Südwest insgesamt rund 500 Wohneinheiten entstehen. Mit dem Bebauungsplan sind auf rund 8,4 Hektar circa 160 Wohneinheiten und eine Kindertagesstätte geplant. Es ist vorgesehen, das Restgebiet später in zwei weitere Bereiche zu unterteilen und die Bebauungspläne 652/II und 652/III zu entwickeln.

Die Größe der Grundstücke liegt bei rund 360 Quadratmetern

Der erste Bauabschnitt grenzt im Osten an die Willicher Straße und im Süden an den Kütterweg. Das neue Wohngebiet wird über den vierten Arm des bereits bestehenden Kreisverkehrs an die Willicher Straße angebunden. Die Wohnsiedlungsstruktur des ersten Bauabschnittes sieht eine Mischung von Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern vor. Begrenzt sind die Gebäude auf zwei bis drei Vollgeschosse. Die Grundstücksgrößen liegen für freistehende Einfamilienhäuser bei circa 360 Quadratmetern, für Doppelhäuser bei circa 250 Quadratmetern und für Reihenhäuser bei circa 120 Quadratmetern.

Im Rahmen des bisherigen Bauleitplanverfahrens wurden verschiedene Fachuntersuchungen zu den Themen Artenschutz, Lärm, Verkehr und Bodenarchäologie durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind in den im November vom Stadtrat beschlossenen Bebauungsplanentwurf eingeflossen.

Einen Monat liegen die Unterlagen ab dem 25. Januar aus

Die Planung und die vorliegenden Gutachten können im Rahmen der öffentlichen Auslegung von Freitag, 25. Januar, bis Montag, 25. Februar, im Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Parkstraße 10, Raum 321, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. In diesem Zeitraum können auch Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Alle Informationen zu dem Bebauungsplan 652/I-Fischeln-Südwest können online eingesehen werden unter krefeld.de/bauleitverfahren

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