DÜSSELDORF Ernährung mit Zwang unzulässig?

DÜSSELDORF · (dpa/lnw). Im Fall des Häftlings, der hinter Gittern verdurstet und verhungert ist, ist eine Zwangsernährung geprüft, aber als unzulässig verworfen worden. Keiner der beteiligten Psychiater habe dem Häftling eine dauerhafte Störung attestiert, sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) am Mittwoch dem Rechtsausschuss des Landtags.

Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe ein Mensch das Recht, sich durch Nahrungsverweigerung das Leben zu nehmen, wenn er bei vollem Bewusstsein sei.

Der Mann habe aus freien Stücken Nahrung und Trinken verweigert, nachdem er zuvor mehrere Suizidversuche unternommen hatte, teilten Ministeriumsvertreter mit. Der Gefangene sei engmaschig überwacht worden, ihm sei immer wieder Essen und Trinken angeboten worden. Er habe sein „Sterbefasten“ aber fortgesetzt. Die Dortmunder Staatsanwaltschaft habe die Todesermittlungen bereits drei Wochen nach dem Tod des Gefangenen eingestellt. Ein Verdacht des Totschlags durch Unterlassen Dritter habe sich aus Sicht der Behörde bei den Ermittlungen nicht ergeben. Der Rechtsanwalt des 67-Jährigen hatte Vorwürfe erhoben. „Aus meiner Sicht hat der Strafvollzug hier vollkommen versagt“, hatte Verteidiger Carsten Rubarth dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ gesagt. „Mein Mandant hätte in eine Psychiatrie gehört.“ Der 67-Jährige Untersuchungshäftling war Mitte Dezember im Haftkrankenhaus Fröndenberg gestorben. Der Mann hatte wegen des Verdachts, seine Frau getötet zu haben, in U-Haft gesessen. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeigers“ litt er laut Gerichtsgutachten an einer depressiven Erkrankung.

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