Helau Mehr „Parkverbotszonen“ für E-Scooter an Karneval

Düsseldorf · Von Altweiber bis Rosenmontag dürfen Elektrotretroller an vielen Stellen in der City nicht parken. Auch die Eddy-Roller haben eingeschränkte Parkzonen.

Mehr „Parkverbotszonen“ für E-Scooter in Düsseldorf an Karneval
Foto: dpa/Andreas Arnold

Von Altweiber-Donnerstag, 20. Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 24. Februar, werden zusätzliche und erweiterte "Parkverbotszonen" eingerichtet und alle E-Scooter aus diesen Gebieten entfernt. Mietbeginn beziehungsweise Mietbeendigung ist in diesen Zonen nicht möglich, teilt die Stadt am Mittwochnachmittag mit. Dies sei das Ergebnis des "Runden Tisch E-Scooter" mit den Verleihanbietern von E-Scootern, dem Ordnungsamt, dem Amt für Verkehrsmanagement und der Polizei.

Die erweiterte Parkverbotszonen für E-Scooter im Überblick:

Ab Donnerstag, 20. Februar: Altstadt Rheinkniebrücke, Herzogstraße, Corneliusstraße, Hüttenstraße, Berliner Allee, Hofgarten/ Hofgartenrampe, Oberkasseler Straße

Zusätzliche Gebiete für Sonntag, 23. Februar: Ecke Luegallee/Oberkasseler Straße, Ecke Niederkasseler Straße/Brüsseler Straße

Zusätzliche Gebiete für Rosenmontag, 24. Februar: Ecke Merowingerstraße/Kopernikusstraße, Ecke Friedrichstraße/Herzogstraße, Ecke Mecumstraße/ Auf'm Hennekamp, Erasmusstraße, Ecke Corneliusstraße/Herzogstraße

Ein Verleih von E-Scootern außerhalb der "Parkverbotszonen" ist im Stadtgebiet während der Karnevalstage weiterhin möglich. Die Anbieter werden während der Karnevalsstage etwaige Ansammlungen von mehr als fünf E-Scootern in der Innenstadt kurzfristig durch eigene Mitarbeiter entfernen lassen.

Auch die Elektroroller von „eddy-sharing“ dürfen an Karneval in bestimmten Zonen nicht geparkt werden. Das Parkverbot (insb. Altstadt und Carlstadt sowie entlang der Strecke des Karnevalszugs) gilt von Donnerstag, 10 Uhr, bis Dienstag 12 Uhr.

(jh)
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