Neue Coronaschutzverordnung NRW lockert Corona-Regeln weiter - Das gilt ab Freitag

NRW lockert weiter: Eine neue Coronaschutzverordnung ist veröffentlicht worden. Die betrifft Maskenpflicht, Veranstaltungen, Fußballstadien, Clubs und viele andere Bereiche. Die Änderungen im Überblick.

 Die Maskenpflicht im Freien fällt in NRW laut neuer Coronaschutzverordnung weg.

Die Maskenpflicht im Freien fällt in NRW laut neuer Coronaschutzverordnung weg.

Foto: dpa/Oliver Berg

NRW lockert weiter die Corona-Regeln. Ab dem 1. Oktober gilt eine neue Coronaschutzverordnung in NRW. In welchen Bereichen es Änderungen gibt? Ein Überblick.

  • In Fußballstadien, Konzerten und bei anderen Großveranstaltungen werden die Corona-Auflagen in Nordrhein-Westfalen weiter gelockert. Unter freiem Himmel dürfen dann alle Sitzplätze wieder voll belegt werden. Stehplätze dürfen allerdings nur zur Hälfte belegt werden und nur dann, wenn auf den Gängen eine medizinische Schutzmaske getragen wird.
  • Die bisherige Begrenzung auf maximal 25 000 Zuschauer bei Großveranstaltungen entfällt. Für Sportveranstaltungen oder Festivals in Innenbereichen gibt es allerdings noch eine Deckelung: Ab einer Personenzahl von über 5000 wird die darüber hinausgehende Auslastung auf höchstens 50 Prozent des regulär Möglichen begrenzt.
  • Generell entfällt mit der aktualisierten Fassung die Maskenpflicht draußen. Bislang galt sie etwa noch in Warteschlangen, an Verkaufsständen sowie bei Sport-, Kultur- und anderen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2500 Besuchern. Die Maske wird aber weiter überall dort empfohlen, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
  • Bei coronabedingt zugangsbeschränkten Veranstaltungen - etwa in Diskotheken, Clubs oder bei Tanzveranstaltungen inklusive privaten Feiern mit Tanz - kann der teure PCR-Test ersetzt werden durch einen höchstens sechs Stunden alten, professionell durchgeführten und entsprechend dokumentierten Antigen-Schnelltest. Zu Hause durchgeführte Selbsttests reichen nicht, wie eine Sprecherin des NRW-Gesundheitsministeriums erläuterte.
  • In der Innengastronomie werden keine besonderen Abstände oder Trennwände zwischen den Tischen mehr verlangt - allerdings weiter empfohlen. „Es bleibt aber bei der Maskenpflicht außerhalb des festen Sitz- oder Stehplatzes“, teilte das Ministerium mit.
  • Auf die Maske verzichtet werden kann laut neuer Verordnung jetzt auch beim gemeinsamen Singen immunisierter oder getesteter Personen. Auch hier reicht nun ein höchstens sechs Stunden alter Antigen-Schnelltest.
  • Einen negativen Testnachweis schreibt die Verordnung auch vor für nicht immunisierte Personen, die an touristischen Busreisen oder an Kinder-, Jugend- oder Familienerholungsfahrten teilnehmen, und zwar bei der Anreise und nach jeweils weiteren vier Tagen. Hier reicht ein gemeinsam beaufsichtigter Selbsttest.
  • Die Verordnung schreibt auch die bereits angekündigte Regelung fest, dass Schüler sich während der Herbstferien selbst um Corona-Tests kümmern müssen, um Zugangsbeschränkungen zu überwinden. Außerhalb der Ferien brauchen Schulpflichtige dafür nur ihren Schülerausweis vorzulegen, da in den Schulen ohnehin regelmäßig getestet wird. Neu für die Hochschulen: Sie müssen ein Zugangskonzept erstellen und die Einhaltung mindestens stichprobenartig überprüfen.

„Die Pandemie ist noch nicht vorbei, und wir werden die weitere Entwicklung sehr genau beobachten müssen“, teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) mit. „Aber die aktuellen Infektionszahlen und der Fortschritt bei den Impfungen ermöglichen uns weitere Schritte in Richtung Normalität.“ Zugleich appellierte er an die Bürger, „mit den wiedergewonnenen Freiheiten nach wie vor verantwortungsvoll umzugehen“.

(dpa)
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