Ruhezeit von 30 Jahren ist nicht mehr in Stein gemeißelt

Verwaltung ermöglicht Hinterbliebenen eine vorzeitige Rückgabe der Gräber. Die Bestattungsgebühren sind gestiegen.

Ruhezeit von 30 Jahren ist nicht mehr in Stein gemeißelt
Foto: JM

Burscheid. Die Stadt will insbesondere ältere Menschen von der langen, zumeist 30-jährigen Frist der Nutzung von Gräbern auf dem Friedhof entbinden. „Wir geben jährlich etwa 200 Schreiben an Bürger heraus, die ihre Gräber nicht gut gepflegt haben“, erläuterte Bürgermeister Stefan Caplan am Dienstagabend im Hauptausschuss. Der schlechte Zustand vieler Gräber sei mittlerweile auch deutlich auf dem Friedhof sichtbar.

Viele Menschen seien aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage, die Gräber zu pflegen. Somit stünden auf der einen Seite die Beanstandungen der Stadt, auf der anderen Seite werde von Hinterbliebenen immer häufiger der Wunsch geäußert, das Recht zur Nutzung der Gräber vorzeitig abzutreten. Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten einer entsprechenden Satzungsänderung zu. Nun muss ermittelt werden, wie sich dies auf die Gebühren auswirkt. In der am Dienstagabend ebenfalls einstimmig verabschiedeten Gebührensatzung wurde eine Erhöhung der Gebühren beschlossen. Die Ursache dafür liegt laut Verwaltung unter anderem in gestiegenen Personalkosten und einer Neuberechnung des kalkulatorischen Zinssatzes.

In der neuen Satzung sind auch die Gebühren für die neuen Kolumbarien festgelegt. Sie werden allerdings mit 1808 Euro (Nutzungsrecht für 20 Jahre) deutlich teurer als noch in der vergangenen Satzung mit 1330 Euro geschätzt. Das Recht könne bald erworben werden. Die Bestattungsgebühren dafür werden 183 Euro betragen. Deutlich teurer wird die Bestattung in einem Erdgrab. 915 statt 700 Euro müssen nun dafür bezahlt werden. Die Bestattung im Urnengrab kostet künftig 183 Euro (140 Euro) und in der Grabkammer 640 Euro (490 Euro).

Zumeist geringer fallen künftig die Kosten für die Nutzung der einzelnen Grabstätten aus. Das Wahlgrab für 30 Jahre ist mit 1356 Euro (1410 Euro) veranschlagt, die Reihengrabstätte mit 1067 Euro (1110 Euro), das Rasengrab mit 1500 Euro (1550 Euro). Das Urnenwahlgrab kostet 900 Euro (940 Euro), das Urnenrasengrab 855 Euro (850 Euro).

Die Kosten für die Nutzung der Trauerhalle ändern sich minimal. hmn

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