Fernbus verspätet: Reisende sollen entschädigt werden

Brüssel (dpa) - Wer mit einem Reisebus in Europa unterwegs ist, hat bei Verspätungen künftig Anspruch auf eine Entschädigung. Darauf haben sich am Mittwoch (1.12.) das Europaparlament und der EU-Ministerrat in Brüssel geeinigt.

Bustouristen bekommen somit die gleichen Rechte wie Bahnreisende und Flugpassagiere. Die Regelung gilt allerdings nur für Reisende, die auf einer Fernstrecke von mehr als 250 Kilometern unterwegs sind - nicht aber auf kürzeren Strecken oder im innerstädtischen Busverkehr. Weiterreichende Forderungen der Europa-Parlamentarier wurden von den Mitgliedsstaaten abgelehnt. Den Kompromiss müssen das EU-Parlament und der Ministerrat noch akzeptieren, dies gilt aber als Formalie.

Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden, Überbuchungen oder Absage der Fahrt muss das Busunternehmen 50 Prozent des Ticketpreises erstatten. Gestrandete Passagiere haben Anrecht auf ein Hotelzimmer. Bei Busunfällen werden die Unternehmen verpflichtet, Verletzte und Angehörige von Opfern angemessen zu entschädigen. Neue Busbahnhöfe müssen zudem behindertengerecht gebaut werden.

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