Öko-Strom: Klimafreundliches Heizen ist Pflicht

Der Bundestag hat grünes Licht für das erste Klima- und Energiepaket gegeben. Bauherren müssen umdenken.

Berlin. Klimafreundlichkeit ist ab dem kommenden Jahr für Bauherren keine freiwillige Sache mehr. Das am Freitag vom Bundestag beschlossene "Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz" (EEWärmeG) verpflichtet dazu, in Neubauten zu einem gewissen Anteil mit erneuerbaren Energien zu heizen, erklärt Christian Stolte von der Deutschen Energie-Agentur (Dena) in Berlin. Nach dem zum 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Gesetz zählen dazu unter anderem Solarwärme, Erdwärme und Biomasse.

Wer für sein Einfamilienhaus auf Sonnenenergie setzt, muss - um den Regelungen zu entsprechen - etwa vier bis sechs Quadratmeter an Sonnenkollektoren auf dem Dach einplanen. "Das reicht, um das Trinkwasser zu erwärmen. Zumindest im Sommer kann man dann alle zusätzlichen Heizsysteme ausschalten", sagt der Experte für Energieeffizienz in Gebäuden. Auf etwa 4000 Euro beziffert er die zusätzlichen Kosten. Mit einer größeren Anlage kann die Solarenergie auch für die Raumwärme genutzt werden. "Das ist natürlich sinnvoll, wird aber nicht gesetzlich verlangt."

Bei Biomasse sind derzeit sogenannte Holzpellets die beliebteste Variante. Für diese Heizungsart müssen Bauherren einen Kessel installieren und einen Lagerraum für die Holzpresslinge einplanen. Wie bei einer Ölheizung läuft dann alles ganz automatisch. Die Kosten für eine derartige Anlage betragen zwischen 10000 und 14000 Euro. Wer sich für Holz als Brennstoff entscheidet, muss laut Stolte mehr als die Hälfte seines Wärmebedarfs damit decken.

"Die dritte Möglichkeit ist der Einsatz von Wärmepumpen", erklärt der Fachmann. Diese Variante bietet sich vor allem für gut gedämmte Gebäude mit einem geringen Wärmebedarf an. Am effizientesten seien Erdwärmepumpen. Etwa 16 000 bis 20 000 Euro müssen für eine Erdwärme-Bohrung und die entsprechende Anlage investiert werden.

"Die Anfangsinvestitionen sind bei den erneuerbaren Energien meist höher, dafür sind die laufenden Kosten dann günstiger", sagt Christian Stolte. Außerdem machen Sonne, Holz und Co. unabhängiger vom immer teurer werdenden Öl und Gas.

Das neue Gesetz gilt für alle Gebäude, die vom 1. Januar 2009 an neu errichtet werden, sofern nicht schon vorher mit dem Bau begonnen oder ein Bauantrag gestellt wurde. Verstoßen Bauherren gegen die Regelung, drohen Bußgelder von bis zu 50 000 Euro.

Allerdings gibt es Alternativen zu Solaranlage oder Wärmepumpe - etwa dann, wenn das Haus noch besser gedämmt wird, als es ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist. Dazu kommen Ausnahmeregelungen, zum Beispiel, wenn der Einsatz erneuerbarer Energien und ihre Alternativen technisch nicht möglich sind.

Für die Nachweise sind in der Regel die Bauämter zuständig. Hier müssen spätestens drei Monate nach Fertigstellung der Anlage die entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden. Je nach eingesetzter Technik kann der Anlagenhersteller oder der Installateur den Nachweis ausstellen.

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