Mehr Rechte der Mieter bei Modernisierung

Nur bei einer Verbesserung höhere Miete.

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte der Mieter bei Modernisierungen.

Nach einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Urteil zu einem Berliner Fall kann sich ein Mieter wehren, wenn eine solche Maßnahme den gegenwärtigen Zustand der Wohnung nicht verbessert — etwa, weil er selbst zuvor renoviert hat (AZ: VIII ZR 110/11).

„Das Urteil wird helfen, Streitigkeiten rund ums Thema Modernisierung zu verhindern“, kommentierte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten.

Im konkreten Fall wurde die Wohnung ursprünglich mit Kohleöfen beheizt. Bereits der Vormieter hatte aber mit Zustimmung des Eigentümers eine Gas-Etagenheizung eingebaut. Der jetzige Mieter zahlte dafür eine Ablöse.

Vor vier Jahren kündigte der Vermieter den geplanten Anschluss an die Zentralheizung an. Der Mieter sollte für diese Modernisierung monatlich 19,66 Euro mehr zahlen.

Das Landgericht sah wie der Eigentümer eine Verbesserung des Wohnwerts — zumindest gemessen an dem vom Vermieter geschaffenen ursprünglichen Zustand mit Kohleöfen. Dem mochte der BGH nicht folgen. Bei der Frage, ob es sich um eine Verbesserung handle, müsse der gegenwärtige Zustand der Wohnung betrachtet werden.

Für den Mieter ist die Sache aber noch nicht ausgestanden: Der BGH wies das Landgericht an zu klären, ob durch eine neue Zentralheizung mehr Energie eingespart wird. Ist dies der Fall, müsste der Mieter doch den Einbau dulden und bezahlen. dpa

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