Abgelaufene Lebensmittel mit allen Sinnen prüfen

Berlin (dpa/tmn) - Lebensmittel sind oft noch lange nach Ablauf ihres Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) gefahrlos genießbar. Wer sie genau anschaut, daran riecht, sie anfasst und probiert, finde schnell heraus, ob sie noch genießbar sind.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum sei eine Information des Herstellers und gebe an, bis zu welchem Tag, Monat oder Jahr das ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack oder Geruch behalte, erläutert der Bundesverbraucherministerium in Berlin. Ist der Termin überschritten, bedeute das nicht automatisch, dass man das Produkt dann nicht mehr essen kann. Wer es genau untersucht, finde heraus, ob es noch essbar ist.

Nicht verwechselt werden darf das MHD mit dem Verbrauchsdatum. Die Angabe „zu verbrauchen bis...“ kennzeichnet Ware, die durch Keime sehr schnell verderben und dann die Gesundheit gefährden kann. Wichtig sei, Lebensmittel mit Verbrauchsdatum unbedingt so wie auf der Verpackung angegeben zu lagern. Das Ministerium rät davon ab, Produkte zu verzehren, deren Verbrauchsdatum abgelaufen ist. Verkauft werden dürften sie dann ohnehin nicht mehr.

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