Auszubildende müssen Arbeitsmittel meist nicht bezahlen

Bremen (dpa/tmn) - Werkzeug, Berufskleidung, Schulbücher: Azubis müssen nicht alle Arbeitsmittel selbst bezahlen. Manches hat der Chef zu übernehmen. Wer wann das Geld ausgeben muss, erklärt Alireza Khostevan von der Arbeitnehmerkammer Bremen.

Auszubildende müssen Arbeitsmittel meist nicht bezahlen
Foto: dpa

Auszubildende müssen es nicht hinnehmen, wenn ihnen der Arbeitgeber Kosten für Werkzeuge aufbürdet. Für alle Arbeitsmittel, die der Lehrling braucht, muss der Ausbilder aufkommen. Darauf weist Alireza Khostevan hin. Zu den Arbeitsmitteln zählen unter anderem Werkzeuge, Materialen oder Berufskleidung.

Bei der Berufskleidung gibt es aber eine Einschränkung: Nicht zu stellen hat der Chef Kleidung, die der Jugendliche auch privat tragen kann. Das gilt etwa im Hotelbereich, wenn Lehrlinge in schwarzer Hose und weißem Hemd erscheinen sollen. Diese Kleidung können sie auch in ihrer Freizeit nutzen.

Die für die Berufsschule erforderlichen Bücher zahlen die Auszubildenden selbst. Auch hier gibt es aber eine Ausnahme: Sind die Bücher fachspezifisch und zwingend für die Ausbildung erforderlich, müsse der Betrieb die Kosten tragen, erläutert Khostevan. Ein Beispiel: Angehende Dachdecker haben in der Berufsschule Fächer wie Mathe oder Deutsch. Die dafür benötigte Lektüre müssten Arbeitgeber nicht zahlen. Gibt es aber ein Buch speziell zum Thema Dachdecken, trage der Betrieb die Kosten, erklärt Khostevan.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort