Drei Wochen im Jahr Auch Arbeitslose dürfen in den Urlaub fahren

Suhl (dpa/tmn) - Wer auf der Suche nach einem neuen Job ist, muss eigentlich jederzeit für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen. Dennoch können Arbeitsuchende in den Urlaub fahren, erklärt die Agentur für Arbeit Suhl .

Drei Wochen im Jahr: Auch Arbeitslose dürfen in den Urlaub fahren
Foto: dpa

Dazu beantragen sie eine „Ortsabwesenheit“ bei der zuständigen Agentur. In der Regel wird Urlaub von bis zu drei Wochen pro Kalenderjahr bewilligt, wenn während der Abwesenheit voraussichtlich keine neue Stelle zur Verfügung stehen wird. Wurde der Urlaub genehmigt, werden die Leistungen in dieser Zeit weitergezahlt.

Bereits ausgemachte Termine, zum Beispiel ein Vorstellungsgespräch, dürfen nicht in die Zeit des geplanten Urlaubs fallen. Für den Antrag können Arbeitsuchende den e-Service der Agentur für Arbeit nutzen. Dort finden Sie ein Antragsformular, das ausgefüllt per E-Mail an die Agentur geschickt wird. Alternativ kann der Antrag auch persönlich oder telefonisch unter der Rufnummer +49 800 4555500 gestellt werden.

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