EU lääst Tor für Klonfleisch offen

Wegen einer Regelungslücke wäre es EU-Experten zufolge theoretisch möglich, Produkte von Nachkommen geklonter Tiere in die Supermärkte zu bringen.

Luxemburg/Brüssel. Die Europäische Union will die Vermarktung von "Klonfleisch" regulieren. Die Agrarminister der 27 Mitgliedstaaten kamen am Montag in Luxemburg zu Beratungen über ein entsprechendes gemeinsames Vorgehen zusammen. Derzeit gibt es in Europa kein Fleisch oder Milchprodukte von geklonten Tieren oder ihren Nachkommen auf dem Markt. Aufgrund einer Regelungslücke wäre es EU-Experten zufolge theoretisch aber möglich, Produkte von Nachkommen geklonter Tiere in die Supermärkte zu bringen. Es gibt dafür bislang kein explizites Verbot.

"Das Fleisch von geklonten Tieren ist (in der EU) nicht zulässig", sagte Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU). "Aber es gibt bisher keine Regelung für die Nachfolgegeneration und deshalb wollen wir hier eine Verschärfung auf europäischer Ebene erreichen."

EU-Diplomaten betonten, dass es noch keinerlei Anträge seitens der Industrie gebe. In den USA und Kanada wird "Klonfleisch" verkauft. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat "Klonfleisch" grundsätzlich als gesundheitlich unbedenklich eingestuft. Es müsse aber weiter geforscht werden.

Die EU-Staaten wollten die Vermarktung ursprünglich in einer neuen EU-Verordnung über "neuartige Lebensmittel" regeln. Diese soll künftig für Lebensmittel, die nach Mai 1996 auf den Markt gekommen sind, spezielle Anmeldeverfahren vorschreiben. Eine Mehrheit, darunter Deutschland, sprach sich dafür aus, die Zulassung von "Klonfleisch" künftig in einer eigenen Verordnung zu regeln, wie dies bereits für gentechnisch veränderte Lebensmittel der Fall ist.

Es gehe darum, eine Debatte über die ethischen Gesichtspunkte zu ermöglichen und das Thema nicht "wie nebenbei" in der Verordnung über "neuartige Lebensmittel" abzuhandeln, sagten EU-Diplomaten.

Das geplante Gesetz sieht jetzt vor, zunächst Produkte von geklonten Tieren sowie der ersten Generation ihrer Nachkommen mit dem EU-üblichen Anmeldeverfahren über die EFSA zuzulassen. Gleichzeitig soll die Europäische Kommission aber einen Vorschlag für das künftige Vorgehen bei "Klonfleisch" erarbeiten und gegebenenfalls einen Gesetzesentwurf vorlegen.

Ein gemeinsamer Beschluss der EU- Agrarminister stand am Montagnachmittag auf der Agenda. Das Europaparlament muss diesem Vorgehen dann noch zustimmen. Eine zweite Lesung ist frühestens ab Herbst möglich.

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