Köln sucht den Schwarzen Peter

Die Beteiligten schieben die Verantwortung für den Einsturz des Stadtarchivs hin und her.

Köln. Das kölsche Grundgesetz Artikel 1 bis 3 ("Et es wie et es, et kütt wie et kütt und et hätt noch immer jot jejange") ist seit dem 3.März außer Kraft. Zwei junge Menschen sind beim Einsturz des Historischen Stadtarchivs ums Leben gekommen. Dutzende Menschen verloren ihr Hab und Gut. Nun wandert der Schwarze Peter durch Köln. Keiner der Beteiligten will verantwortlich sein: die Bezirksregierung nicht, die Stadt auch nicht.

Am lautesten weisen die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) jegliche Schuld von sich. Die Baufirmen hüllen sich in Schweigen und wollen erst etwas sagen, wenn Gutachten vorliegen. Unterdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und Baugefährdung - noch gegen Unbekannt.

Am Sonntag hatte die Kölner Umweltdezernentin Marlies Bredehorst berichtet, einige Bauunternehmen hätten sich beim U-Bahn-Bau nicht an die Auflagen zum Umgang mit Grundwasser gehalten. Außerdem teilte sie mit, die betreffenden wasserrechtlichen Genehmigungen seien auf der Basis eines vom Regierungspräsidenten erlassenen Planfeststellungsbeschlusses erteilt worden.

Dem widersprach der Kölner Regierungspräsident Hans Peter Lindlar. Dies sei keineswegs die alleinige Grundlage für die Genehmigungen gewesen. "Zuständig für die aktive Überwachung der konkreten wasserrechtlichen Erlaubnis ist (...) die Stadt Köln", stellte der Regierungspräsident klar. "Die Stadt Köln kann sich durch den Erlass von Auflagen der Überwachungsverpflichtung (...) nicht entziehen.

Die Überwachungsverpflichtung ist nicht delegierbar." Auf die Frage, ob Lindlar der Auffassung sei, dass die Stadt Köln ihre Verantwortung in diesem Punkt wegschieben wolle, antwortete eine Sprecherin des Regierungspräsidiums, dieser Eindruck könne in der Tat entstehen, wenn man die Pressemitteilung der Stadt Köln dazu lese. Unklar ist dabei noch, ob die Grundwasserfrage überhaupt etwas mit dem Einsturz des Archivs zu tun hatte.

Prompt setzte sich die Stadt Köln zur Wehr und betonte ausdrücklich, nicht zur derartigen Überwachung von Baustellen verpflichtet zu sein. Die Kommune sei vielmehr für Fragen von Umwelt und Wasserrecht zuständig. "Dem Umweltamt der Stadt Köln war es insbesondere wichtig, dass das in den Rhein abgeleitete Wasser qualitativ in Ordnung war", berichtete die Stadt weiter. "Insbesondere lagen keine Anhaltspunkte vor, die eine Überwachung vor Ort oder eine Bauzustandsbesichtigung der baulichen Anlage der erlaubten vier Brunnen erfordert hätten."

Umweltdezernentin Bredehorst kündigte an, die Stadt werde gegen die Arbeitsgemeinschaft der am Bau beteiligten Firmen (Arge) ein Bußgeldverfahren einleiten, weil der Bezirksregierung Köln entgegen der Auflage schon seit Anfang 2007 keine Berichte mehr erhalten über Fördermengen der Brunnen erhalten hat.

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