Verwahrentgelte bei Sparkasse und Co. Beim Thema Negativzinsen wird es für Wuppertaler Sparer ernst

Wuppertal · In der Corona-Pandemie haben viele Wuppertaler Geld gespart. Nun wächst die Furcht, dass ihnen ein immer größerer Teil durch Negativzinsen verloren geht. Die Sorge ist nicht unberechtigt.

 Bei der Stadtsparkasse haben die meisten Wuppertaler ihr Privatvermögen angelegt.

Bei der Stadtsparkasse haben die meisten Wuppertaler ihr Privatvermögen angelegt.

Foto: ja/Stadtsparkasse

In der Corona-Pandemie haben viele Wuppertaler Konsumverzicht gelebt und stattdessen enorm viel Geld auf die hohe Kante gelegt. Nun wächst die Furcht der Sparer, dass ihnen ein immer größerer Teil der Ersparnisse durch Negativzinsen verloren geht. Die Sorge ist nicht unberechtigt, wie eine Umfrage der WZ ergab, denn inzwischen berechnen so gut wie alle Kreditinstitute ein sogenanntes Verwahrentgeld auf größere und selbst auch auf kleinere Beträge. Die Banken können solche Verwahrentgelte jedoch nicht über die Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einführen. Dies ist nur über eine individuelle Vereinbarung möglich.

Bei der Stadtsparkasse Wuppertal haben mit Abstand die meisten Wuppertaler ihr Privatvermögen angelegt. Die Zahl der Privatgirokonten stieg im vergangenen Jahr auf 183.650. Im Coronajahr 2020 verzeichnete die Sparkasse bei den Einlagen der Privatkunden einen Anstieg um 400 Millionen Euro sowie um 250 Millionen Euro bei den Firmenkunden. 6,3 Milliarden Euro haben Privat- und Firmenkunden (Jahresbilanz 2020) bei der Stadtsparkasse insgesamt angelegt. Die Tendenz ist steigend.

„Das Verwahrentgelt beträgt 0,5 Prozent und entspricht damit exakt der Höhe dessen, was wir selbst als Sparkasse Wuppertal bei der Deutschen Bundesbank für Einlagen zahlen müssen“, sagt Florian Baumhove, Sprecher der Stadtsparkasse. Seit dem 1. Januar 2021 zahlen bei der Sparkasse alle privaten Neukunden und seit dem 1. Oktober 2021 alle privaten Bestandskunden ab einem Vermögen von 100.000 Euro pro Person das Verwahrentgelt. Bei Firmenkunden sei dies bereits seit einigen Jahren gängige Praxis. Hier gilt ein Freibetrag von 250.000 Euro.

Thema Negativzinsen beschäftigt auch den Verbraucherschutz

Aktuell werden die Sparer durch Warnungen der Verbraucherzentrale aufgeschreckt, dass einige Kreditinstitute bereits bei weit geringeren Summen auf dem Konto Negativzinsen verlangen. So hat die Postbank die Grenze auf 25.000 Euro gesenkt. Die ARD-Tagesschau berichtete von Fällen, bei denen ab 5000 Euro und weniger Verwahrentgelte berechnet würden. Von solchen Szenarien sind die Sparkassenkunden nicht betroffen, da aber ein Ende der Null-Zins-Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) nicht absehbar ist, kann Florian Baumhove weitere Schritte bei den Negativzinsen nicht ausschließen. „Es gilt weiterhin das Credo, dass wir vorher bis zum äußersten Punkt unserer Belastung gehen werden.“

Die Vermögensverwaltung der Stadtsparkasse biete mit „Wuppertal Premium Invest“ zum Beispiel individuelle Lösungen, um Geld ertragreich anzulegen. Durch den Wuppertaler Zins-Marktplatz bestehe die Möglichkeit, Geld gewinnbringend bei europäischen Banken anzulegen, so eine Mitteilung der Stadtsparkasse.

„Mit dem Thema Verwahr­entgelt beschäftigen wir uns in der Betreuung unserer Kunden schon seit Herbst 2020 ganz besonders intensiv“, sagt Kristina Hellwig, Leiterin der Unternehmenskommunikation der Volksbank im Bergischen Land. Für Neukunden wird von der Volksbank ab einem Anlagevermögen von 100.000 Euro pro Person entsprechend des Richtwertes der EZB ein Verwahrentgelt von 0,5 Prozent berechnet.

Bei unseren Bestandskunden kann der „Freibetrag“ aber deutlich höher liegen. Hier lassen sich über Beratergesprächen individuelle Lösungen finden. Langjährige gute Kunden möchte schließlich niemand verlieren“, so Kristina Hellwig. Wie auch bei der Sparkasse wird von der Volksbank eine umfassende Beratung zu „sinnvollen Anlagevarianten“ angeboten. Allein schon wegen der aktuellen Inflationsrate lohne es sich für den Kunden, intensiver als bisher über neue Formen bei der Geldanlage nachzudenken, gibt Kristina Hellwig zu bedenken.

Bestandskunden haben oft bessere Karten

Seit dem 1. August vereinbart die Commerzbank für ihre Neukunden Freibeträge von 50.000 Euro, oberhalb des Freibetrags gilt für Einlagen derzeit ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,5 Prozent. „Grundsätzlich muss sich jeder Anleger überlegen, ob er Einlagen unverzinst auf dem Konto belässt. Gemeinsam mit dem Berater können alternative Investitionen besprochen werden“, sagt Jutta Wellmann, Pressesprecherin Region West der Commerzbank. Es gehe dabei darum Lösungen zu finden, die für beide Seiten sinnvoll seien. Bei Bestandskunden der Commerzbank würden die Vereinbarungen individuell im Kundengespräch besprochen.

Die Verbraucherzentrale NRW rät den Kunden der Kreditinstitute, Verhandlungsspielräume zu erkennen und zu nutzen. Zum Beispiel seien Banken verhandlungsbereit, wenn hohe Beträge nur vorübergehend auf dem Konto liegen würden - so etwa nach der Auszahlung einer Lebensversicherung. Die Verbraucherzen­trale rät aber auch, Risiken und Nebenkosten alternativer Geldanlagen gegenüber den Verlusten durch Negativzinsen abzuwägen.

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