Katzenschutzverordnung „Das müsste selbstverständlich werden“

Interview Geschätzte 8000 bis 10000 frei lebende Katzen gibt es in Wuppertal und Umgebung. Eva-Maria Scheugenpflug vom Tierschutzverein spricht über die neue Schutzverordnung.

 Eva-Maria Scheugenpflug vom Tierschutzverein spricht sich für eine generelle Kastration von Katzen - auch Hauskatzen - aus.

Eva-Maria Scheugenpflug vom Tierschutzverein spricht sich für eine generelle Kastration von Katzen - auch Hauskatzen - aus.

Foto: Fischer, Andreas H503840

Wuppertal hat eine Katzenschutzverordnung. Eva-Maria Scheugenpflug vom Tierschutzverein erklärt im Gespräch mit der WZ, wie sie zustande gekommen ist und worin die Herausforderung besteht, sie wirkungsvoll umzusetzen.

Frau Scheugenpflug, am Montag vergangener Woche hat der Rat die Katzenschutzverordnung beschlossen. Es sei höchste Zeit gewesen, war verschiedentlich bereits zu hören...

: Das kann man wohl sagen. Wir haben uns schon vor zehn Jahren das erste Mal für eine solche Regelung ausgesprochen und immer wieder über verschiedene Parteien Anträge in den Ordnungsausschuss eingebracht.

Nun ist ein Antrag von Grünen und FDP mehrheitlich befürwortet worden. Worum geht es in der Katzenschutzverordnung?

: Im Kern um die Eindämmung der Population durch Kastration von frei lebenden Katzen, die alle indirekt von Hauskatzen abstammen und nicht zu verwechseln sind mit Wildkatzen – auch wenn man sie häufig als solche bezeichnet. Es sind Nachkommen von Tieren, die beispielsweise ausgesetzt wurden oder weggelaufen sind und die sich draußen natürlich vermehren, wenn sie nicht kastriert sind.

Das klingt zunächst aber nicht nach einem dringlichen Grund für eine Verordnung.

Doch, vom Tierschutzgedanken her sehr wohl, denn unkontrollierte Vermehrung – eine nicht kastrierte Katze mit ihren Nachkommen kann rein rechnerisch im Laufe von zehn Jahren zirka eine Millionen Junge produzieren – führt zu viel Leid. Die Tiere werden häufig krank, finden nichts zu fressen und sind oft auch nicht mehr in der Lage zu jagen. Um die enorme Vermehrung einzudämmen und das damit verbundene Tierleid, ist Kastration eine notwendige, wirkungsvolle Maßnahme.

Warum hat es bis zur Verordnung so lange gedauert?

: Zum einen, weil es ein sehr komplexes Thema ist, zum anderen, weil die Verordnung auch Eigentumsrechte betrifft.

Inwiefern?

: Die Katzenschutzverordnung hat erst durch die Novellierung des Tierschutzgesetzes von 2013 eine gesetzliche Grundlage bekommen. Zuvor war es wegen des Eingriffs in Privateigentum schwierig, zu handeln und aufgefundene Katzen einfach kastrieren zu lassen.

Weil die Halter vorher gefragt werden müssten?

So ist es. Wir haben im Grundgesetz zwar festgelegt, dass Tiere keine Sachen sind, aber sie werden immer noch als solche behandelt, was ich sehr traurig finde.

Nun sollen aufgegriffene Tiere also problemlos kastriert werden können. Was kostet das?

Das ist von Tierarzt zu Tierarzt verschieden. In der Regel muss man zwischen 25 und rund 50 Euro für einen Kater und zwischen 50 und mehr als 100 Euro für eine Katze veranschlagen. Hinzu kommen meist allgemeine Untersuchungen.

Wer trägt die Kosten?

: Bezahlen muss die Kastration, wer sie in Auftrag gibt. Natürlich engagieren sich Tierschutzvereine und haben in den vergangenen Jahren im Rahmen ihrer Kapazitäten und finanziellen Möglichkeiten bundesweit kastriert. Doch das reicht nicht.

Was wäre das Ziel?

: Im besten Fall soll erreicht werden, dass alle Halter von Freigänger-Katzen dazu angehalten werden, ihre Tiere kastrieren zu lassen. Die Schwierigkeit besteht in der Praxis allerdings in der Frage, wie das kontrolliert werden kann. Ein Weg wäre beispielsweise, Tierhalter zu melden, die sich weigern, ihre Katze kastrieren zu lassen.

An sich ja kein wünschenswertes Verhalten.

: Das stimmt. Doch idealerweise wird durch die Verordnung sozialer Druck aufgebaut. Es geht hier schließlich um Tierwohl. Das muss im Vordergrund stehen und Leute ermuntern, sich verantwortlich zu fühlen, Nachbarn anzusprechen und darauf aufmerksam zu machen, dass sie ihren Tieren nichts Gutes tun, wenn sie sie nicht kastrieren lassen und in Kauf nehmen, dass ihr Tier für zahlreiche unerwünschte Nachkommen sorgt. Deshalb ist auch die Einführung eines Bußgelds von bis zu 1000 Euro richtig.

Die Katzenschutzverordnung sieht auch eine Kennzeichnungspflicht und Registrierungspflicht vor.

: Ganz wichtig! Sie müsste selbstverständlich werden. Dazu gehört, dass derjenige, der kennzeichnet, darauf aufmerksam macht, dass das Tier dadurch eben noch nicht automatisch registriert ist. Es wäre ein weiterer Schritt, dass sich beispielsweise alle Tierärzte Wuppertals dazu bereit erklären, kastrierte und gekennzeichnete Tiere auch zu registrieren.

Was wäre noch sinnvoll, was könnte noch getan werden?

Wichtig wäre eine Grundimmunisierung, zumindest eine Impfung, insbesondere gegen Katzenschnupfen. Diese tückische Mischung aus Viren und Bakterien ist sehr schwer zu behandeln, und viele Katzen draußen sterben daran. Wünschen würden wir uns auch, dass Katzen in Wohnungshaltung generell kastriert würden. Denn auch die entwischen häufig.

An wen kann man sich in Sachen Katzenschutzverordnung wenden?

: An uns, bei Meldungen ist aber in erster Linie das Veterinäramt zuständig, denn das hat die ordnungsbehördliche Verfügungsgewalt. Schade, dass es keine landesweite Regelung gibt – sie wäre deutlich einfacher durchzusetzen.

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