Richter-Besuch beim kranken Ex-Klinik-Chef?

Landgericht: Warum ein Strafprozess gegen Harald Steup immer unwahrscheinlicher wird.

Dass bei einem Strafprozess die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, ist sicher nicht die Regel, aber auch nicht unbedingt ungewöhnlich. Dass aber ein psychisch labiler Angeklagter nur in seinen eigenen vier Wänden an seinem eigenen Prozess teilnehmen kann und auch noch vorher erfährt, was denn das Gericht genau von ihm wissen will, dürfte die Grenzen der Strafprozessordnung sprengen. Und somit scheint es eher unwahrscheinlich, dass sich der frühere Chef der Wuppertaler Kliniken, Harald Steup, jemals vor Gericht verantworten muss.

Denn gleich drei Gutachter haben den früheren SPD-Spitzengenossen und Vertrauten von Johannes Rau krankgeschrieben und mehr oder weniger deutlich Bedingungen an einen etwaigen Prozess geknüpft. Die Gutachten lassen eigentlich nur einen Schluss zu: Ein Prozess ist nur bei Harald Steup zu Hause möglich.

Wie berichtet, wird dem 66-Jährigen vorgeworfen, von 1996 bis 2002 vertragswidrig der damaligen Klinikum GmbH verschwiegen zu haben, dass er rund 240000Euro aus einer Beratertätigkeit bei der früheren Firma des Ex-Handball-Mäzens Helmut Schmidt erhalten hat. Laut Anklage verschwieg Steup damals diese Einnahmen, um als Ex-Klinik-Chef Ruhegehaltsbezüge ungekürzt erhalten zu können. Die Staatsanwaltschaft hat ausgerechnet, dass dem Klinikum so ein Schaden von rund 179 000 Euro entstanden ist.

Ende 2005 gab es im Fall Steup bereits ein Urteil. Steups Ehefrau und ein befreundeter Wirtschaftsprüfer wurden wegen Beihilfe zum Betrug zu Geldstrafen - 4200 Euro beziehungsweise 60000 Euro - verurteilt. Die Urteile sind mittlerweile rechtskräftig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden bei der Verschleierung der Zahlungen an den Pensionär geholfen hatten.

Schlecht für Steup: Die Kammer unter Vorsitz von Richter Helmut Leithäuser - bekannt aus den GWG- und Kremendahl-Verfahren - stellte damit auch ausdrücklich fest, dass der heute 64-Jährige mit seinen verschleierten Nebenverdiensten die Kliniken betrogen hat.

All das erlebte Harald Steup nicht mit. Zu Beginn des damaligen Prozesses wurde ihm attestiert, nicht verhandlungsfähig zu sein. Als Zeuge trat er als Teilnehmer der ominösen "Rotweinrunde" noch einmal im zweiten Kremendahl-Prozess um den Wahlkampf-Skandal von 1998/99 im Jahr 2006 auf.

Danach beschäftigten sich die Gutachter mit dem Ex-Klinik-Chef. Unter anderem kam dabei jetzt ein vom Gericht beauftragter Experte zu dem Ergebnis, dass Steup derzeit allenfalls zu Hause vernommen werden kann.

Auch sein langjähriger Verteidiger Michael Schröder sieht das so. Das Landgericht wird in den nächsten Wochen entscheiden, wie der Fall Steup weitergeht. Nach WZ-Informationen stehen auch noch ungeklärte zivilrechtliche Forderungen der Kliniken gegen den früheren Chef im Raum.

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