Lokalpolitik Mucke setzt das Wohl der Stadt über Parteitaktik

Der Oberbürgermeister reagiert auf das Ende der Groko, aber nicht auf die Kritik an ihm.

Oberbürgermeister Andreas Mucke.  Archivfoto: Andreas Fischer

Oberbürgermeister Andreas Mucke. Archivfoto: Andreas Fischer

Foto: Fischer, A. (f22)/Fischer, Andreas (f22)

Oberbürgermeister Andreas Mucke reagiert auf das Ende der Groko - ohne dies direkt zu erwähnen. Er schreibt in einem Statement, dass er sich auf die positiven Entwicklungen und angestoßenen Projekte konzentrieren wolle: „Als von den Bürgern direkt gewählter Oberbürgermeister stehen für mich die positive Entwicklung Wuppertals und das Interesse der Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin im Mittelpunkt meiner Arbeit.“

Auf die Kritik an ihm und dem Verwaltungsvorstand geht er in seinem Statement nicht ein. Er deutet nur an, was er von der Entscheidung der CDU hält: „Im Mittelpunkt aller muss das Wohl der Stadt stehen und nicht Parteitaktik.“ Auch auf wiederholte Nachfrage sagte er nichts zu der gestrigen Entscheidung der CDU, das Bündnis mit der SPD im Rat aufzukündigen.

Die Sorge, keine Mehrheiten für seine Ideen zu bekommen, habe er nicht. Er werde „intensiv mit allen demokratischen Fraktionen im Rat der Stadt zusammenarbeiten und für Mehrheiten für meine Vorschläge und die der Verwaltung werben. Gleichzeitig werde ich Themen und Vorschläge der demokratischen Fraktionen, die die Stadt voranbringen, aufgreifen und mit den nötigen Mehrheiten zur Umsetzung bringen.“ Als Oberbürgermeister arbeite er ohnehin überparteilich.

Zudem sehe er Übereinstimmungen mit vielen Fraktionen für die Themen, die er langfristig bearbeiten wolle: Er nennt etwa „mehr Arbeitsplätze, die Schaffung von Gewerbeflächen, Kitaplätze, gut ausgestattete Schulen“ sowie Klimaschutz und zukunftsfähige Mobilität.

Kurzfristig gehe es darum, „die drei großen Projekte Bundesgartenschau, Pina Bausch Zentrum und Seilbahn entscheidungsreif zu machen. Dazu würden aktuell die Grundlagen erarbeitet, nachdem der Rat für alle drei Projekte mit großen Mehrheiten Grundsatzbeschlüsse gefasst beziehungsweise einen Arbeitsauftrag an die Verwaltung erteilt hat.“ ecr

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