Gesucht: Mehr als 600 ehrenamtliche Richter

Wer will sich als Schöffe engagieren? Die Stadt sucht Bewerber — Frist läuft bis August.

Wuppertal. Ulrike Hörster engagiert sich seit 15 Jahren in der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS). Nach eigenem Bekunden hat sie davon noch keinen Tag bereut: „Die Arbeit macht mir große Freude“, sagt die Sprecherin der Bezirksgruppe Wuppertal. Sie sucht neue Mitstreiter: Im Herbst werden insgesamt 394 Schöffen und 233 Jugendschöffen neu gewählt, die ab Januar 2014 zum Einsatz kommen sollen. Mit einer Info-Veranstaltung rührte die Stadt am Dienstagabend schon mal die Werbetrommel.

Die Chancen, dass die Stadt die Listen füllen kann, stehen nicht schlecht — immerhin waren rund 150 Besucher zum Info-Abend gekommen. Das waren deutlich mehr als von den Veranstaltern erwartet. Sie erfuhren: Dem Ehrenamt kommt in der Verfassung eine tragende Rolle zu. „Schöffen legitimieren die Staatsgewalt“, erklärte Olaf Radtke vom Rechtsamt der Stadt. Eingesetzt werden die ehrenamtlichen Richter in Wuppertal am Amts- und am Landgericht.

Im Regelfall stehen für jeden Schöffen zwölf Sitzungstage an, führt Richterin Andrea Sauter-Glücklich weiter aus. Der Arbeitgeber sei dazu verpflichtet, die Schöffen für die Verhandlungstage von der Arbeit freizustellen. Die Kosten trage der Staat. Neben einer Aufwandsentschädigung werde auch eine Kinderbetreuung bezahlt. „Durch das Ehrenamt soll kein finanzieller Nachteil entstehen“, so Sauter-Glücklich.

Wichtig: Wer sich als Schöffe bewirbt, muss die komplette Legislaturperiode antreten — und zu den Verhandlungen wirklich erscheinen, um die Ordnungsmäßigkeit des Gerichts zu wahren. „Als Schöffe dürfen Sie Fragen stellen, Akten einsehen und mitentscheiden“, erklärt Sauter-Glücklich. Und das nicht nur pro forma: Am Amtsgericht könnten Schöffen etwa den Berufsrichter überstimmen.

Wer sich für das richterliche Ehrenamt bewerben möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, seinen Hauptwohnsitz in Wuppertal haben und muss zwischen 25 und 69 Jahren alt sein. Zudem darf er nicht vorbestraft sein. Wer sich bewerben will, hat bis zum August Zeit. Dann werden die Listen geschlossen, der Wahlausschuss tritt zusammen. „Es müssen sich doppelt so viele Schöffen aufstellen, wie zur Wahl stehen“, erklärt Sauter-Glücklich.

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