Interview „Dass Hochhäuser nur selten gebaut werden, hat seinen Grund“

Wuppertal · Interview Jochen Braun, Ressortleiter Bauen und Wohnen, über die neue Landesbauordnung, mehr Hochhäuser und die schönen Seiten Wuppertals.

 Jochen Braun, Ressortleiter Bauen und Wohnen bei der Stadt, musste mit seinem Team intensiv an der Umsetzung der Landesbauordnung arbeiten.

Jochen Braun, Ressortleiter Bauen und Wohnen bei der Stadt, musste mit seinem Team intensiv an der Umsetzung der Landesbauordnung arbeiten.

Foto: Fred Lothar Melchior

Ihre Behörde war über die Weihnachtszeit vier Wochen lang nur per E-Mail zu erreichen. Haben Sie die ganze Zeit gebraucht, um sich mit der neuen Landesbauordnung vertraut zu machen?

Braun: Es ging auch um eine neue Software für unser EDV-System. Aber der zweite wichtigere Grund war die neue Bauordnung, die eigentlich schon ein Jahr früher in Kraft treten sollte. So kam es zu einer Überschneidung.

Im kleineren Solingen hatte die Bauaufsicht nur einen Tag geschlossen. Reicht das, um sich mit der neuen Landesbauordnung vertraut zu machen?

Braun: Das ganze Konglomerat „neue Bauordnung“ ist so schnell entstanden, dass es aus unserer Sicht viele Stellen gibt, die auslegungsfähig sind. Außerdem fehlen zahlreiche Verordnungen und Richtlinien, etwa zum Thema der notwendigen Stellplätze. Wir wissen bis heute nicht, wie viele bei einem Neubau nötig sind. Eine ähnliche Unsicherheit gibt es bei Sonderbauten wie etwa Schulen und Krankenhäuser.

Wie werden Bauanträge behandelt, die noch im letzten Jahr eingegangen sind?

Braun: Wenn sie nicht bis zum 31. Dezember vollständig und mängelfrei bei uns eingegangen sind, also beispielsweise das finale Brandschutzkonzept fehlt, müssen sie nach der neuen Bauordnung behandelt werden; es gibt keine sogenannte Überleitungsvorschrift. Es fängt schon damit an, dass die Formulare nicht mehr passen.

Welche Schwierigkeiten können auf einen Bauherren zukommen, der 2018 nicht mit seinem Antrag fertig wurde?

Braun: Er muss sein Vorhaben komplett auf die neue Bauordnung mit ihren etwa 100 Änderungen umstellen, konkret beispielsweise einen anderen Aufzug planen. Die neue Landesbauordnung schreibt für bestimmte Gebäude vor, dass in ihm eine Trage transportiert werden kann. Außerdem gelten jetzt noch viele neue Bestimmungen, um etwa Barrierefreiheit zu schaffen. Derartige Fragen haben wir in den vier Wochen ohne Besucher zu sortieren versucht.

Sind der Bauherr und sein Architekt durch die neue Ordnung mehr gefordert als bisher?

Braun: Früher ging ein Antrag auch dann in die Sachbearbeitung, wenn noch einiges an Unterlagen fehlte. Der Architekt konnte nachlegen. Jetzt müssen wir zuerst die formale Vollständigkeit prüfen und den Bauherren innerhalb von 14 Tagen über das Ergebnis informieren. Wenn etwas fehlt, sieht das neue Gesetz eine Fristsetzung vor. Hält der Bauherr diese nicht ein, bekommt er keine weitere Erinnerung; der Bauantrag wird weggelegt, gilt per Gesetz als zurückgezogen – und müsste komplett neu gestellt werden.

Wie hat sich das in den ersten Wochen des Jahres auf Ihre Arbeit ausgewirkt?

Braun: Wir hatten bis Ende Januar nicht einen einzigen Antrag, der vollständig und mängelfrei war, um dann in die Bearbeitung gehen zu können.

Also war Ihr Ressort quasi arbeitslos?

Braun: Sicher nicht. Wir zählen sehr viele Besucher an unseren Sprechtagen und haben natürlich kontinuierlich weiter an den aus 2018 vorliegenden Anträgen gearbeitet. Es hat ja niemand unsere Regale leergeräumt und alles auf null gestellt. Und wir sind ja auch Ordnungsbehörde.

Das heißt?

Braun: Die neue Landesbauordnung stellt vieles genehmigungsfrei – etwa Garagen bis 30 Quadratmeter und drei Meter Höhe sowie „Nebenanlagen“ bis 75 Kubikmeter Rauminhalt. Das sind beispielsweise die klassischen Gartenhäuser, die bisher nur bis 30 Kubikmeter genehmigungsfrei waren. Die Regeln für die Aufstellung haben sich aber nicht geändert.

Konflikte mit den Nachbarn sind also vorhersehbar?

Braun: Beispielsweise dann, wenn jemand zwei Garagen hintereinander direkt an die Grundstücksgrenze setzt, ohne den Nachbarn zu fragen. Oder bei einem Abriss, der jetzt genehmigungsfrei ist und nur bei bestimmten Gebäudeklassen angezeigt werden muss: Was ist, wenn sich das Gebäude eine Wand mit dem danebenstehenden teilt, wie es in Wuppertal häufig der Fall ist? Wir werden deutlich mehr Arbeit in den ordnungsamtlichen Teil stecken müssen. Wir erhalten heute schon eine Vielzahl von anonymen und auch unterschriebenen Anzeigen.

Muss bei einem Abriss nicht geklärt werden, ob der Boden eventuell verseucht ist?

Braun: Früher waren die Kollegen aus der Bodenbehörde wegen möglicher Schadstoffe eingebunden. Heute bekommen sie das gar nicht mehr mit.

Die neue Landesbauordnung ist also nicht der große Wurf?

Braun: Es ist nicht unwahrscheinlich, dass es noch Korrekturen gibt. Wenn klare Vorgaben da sind, wird sich alles wieder einruckeln. Wir werden aber auf jeden Fall einen höheren Schwerpunkt im Ordnungsbehördlichen haben.

Was sind für Sie als Hildener die schönsten Ecken von Wuppertal?

Braun: Wuppertal ist eine Stadt, deren Schönheit man erst auf den zweiten Blick entdeckt. Es gibt in allen Stadtteilen schöne Ecken. Als ich meine Arbeit vor 16 Jahren begonnen habe, sind die Kollegen mit mir in den ersten drei Monaten immer wieder durch die Stadt gefahren. Dabei habe ich gesehen, dass es hier ein unglaubliches Potenzial gibt. So sind beispielsweise viele Villen und ganze Straßenzüge mit Wohnhäusern aus der Gründerzeit in einem außergewöhnlich tollen Zustand. In Deutschland hat Wuppertal die größten zusammenhängenden Viertel mit Gründerzeitvillen. Aber es sind nicht nur die großen Villenviertel: Wuppertal hat rund 5000 Baudenkmäler.

Wohnsilos gehören sicher nicht dazu. Was halten Sie von der Diskussion, wieder mehr Hochhäuser zu bauen, um Sozialwohnungen zu schaffen?

Braun: Wuppertal hat ganz viel Glück gehabt, dass es in den 70er Jahren nicht zu Siedlungen in Chorweiler-Dimensionen gekommen ist. Es ist nicht verwerflich, auch an höhere Gebäude zu denken. Wenn die Mischung der Bewohner stimmt, ist es eher nebensächlich, ob es fünf, sechs oder sieben Geschosse sind. Durch die Änderung bei den Abstandsflächen sind nach der neuen Bauordnung auch höhere Gebäude als bisher möglich. Es hat aber seinen Grund, dass Hochhäuser nur in wenigen Fällen gebaut werden.

Nämlich?

Braun: Beispielsweise ein teures zweites Treppenhaus, wenn die oberen Etagen nicht mehr durch eine Feuerwehrleiter erreicht werden kann.

Ist die Debatte um brandgefährliche Hochhäuser für Wuppertal erledigt?

Braun: Das ist abgearbeitet. Nach dem verheerenden Feuer in London haben wir alle Eigentümer wegen der Materialen der Fassaden und der Fluchtwege angeschrieben. Außerdem waren unsere Mitarbeiter vor Ort. Man ist aber nie vor Überraschungen geschützt, wie man gerade in Duisburg gesehen hat.

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