Strümper Busch: Ausbau der Sportanlage ist rechtmäßig

Gericht in Münster bestätigt Planung der Stadt.

Meerbusch. Der Ausbau der städtischen Sportanlage am Strümper Busch in Strümp hat jetzt auch richterliche Zustimmung gefunden. Im Rahmen eines so genannten Normenkontrollverfahrens hat der Zweite Bausenat des Oberverwaltungsgerichts in Münster (OVG) die Sportanlagenplanung im Bebauungsplan 278 und die darin vorgenommene Abwägung der Lärmschutzbelange für rechtmäßig erklärt. Der Normenkontrollantrag eines Anwohners, der die zu erwartenden Lärmimmissionen durch den Sportplatz für unzumutbar hält, wurde abgelehnt.

Schon Mitte Juni hatte das OVG die Situation rund um die Sportanlage im Rahmen eines Ortstermins überprüft, am 26. Juli erfolgte jetzt nach ausführlicher Verhandlung in Münster das mündlich verkündete Urteil. „Die Entscheidung des Gerichts ist für uns ein großer Erfolg“, sagt Heinrich Westerlage, Leiter des Service Recht im Rathaus. Das OVG habe bestätigt, dass die Stadt insbesondere auch die Lärmschutzfragen richtig bewertet und sachgerecht abgewogen habe.

Darüber hinaus gibt das Urteil dem SSV Strümp Rückenwind für die weiteren Arbeiten am neuen Vereinsheim und für den Spielbetrieb von der Bezirksliga-Mannschaft bis zum Bambini-Team. Zudem dürfen sich die Schüler der benachbarten Schulen freuen: Nach den Sommerferien eröffnet der Kunstrasenplatz insbesondere auch dem Städtischen Meerbusch-Gymnasiums gleich nebenan etliche neue Möglichkeiten für den Sportunterricht. Red

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