Initiative erwartet Rettung der BGS

Freude über OVG-Beschluss bei „Rettet Barbara“ und Schulpflegschaft.

Meerbusch. Riesig ist die Freude bei der Initiative „Rettet Barbara“. Am Montag hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass die Klage gegen die sukzessive Schließung der Barbara-Gerretz-Schule (BGS) aufschiebende Wirkung hat. Eine schriftliche Begründung liegt zurzeit noch nicht vor.

„Das Oberverwaltungsgericht ist der Auffassung, dass die Schließung der Barbara-Gerretz-Schule nicht rechtmäßig erfolgt ist und die betroffenen Eltern in ihren Rechten verletzt sind“, sagen Arndt Fiebig und Antje Stosch von der BGS-Schulpflegschaft. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts ziehe sich oft über Jahre, und bis dahin müsse „der Schulbetrieb der Barbara-Gerretz-Schule unverändert fortgesetzt werden“.

Schulpflegschaft und die Initiative „Rettet Barbara“ sind sicher, dass ihnen die Juristen Recht geben werden. Dafür spreche, dass das OVG dem Eilantrag stattgegeben habe, weil es ihn für offensichtlich begründet halte. Scheitere die Klage vor dem Verwaltungsgericht, würde als nächste Instanz Münster eingeschaltet — damit würden die Richter mit der Frage befasst, die jetzt entschieden haben. Es sei „mit großer Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass im Klageverfahren der Ratsbeschluss vom 28. Juni aufgehoben wird“, so Stosch und Fiebig. Vor Ort geht es jetzt um Praktisches. „Wir haben die Verwaltung gebeten, unverzüglich das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2013/2014 nachzuholen, und einen Termin angeboten, damit die Einzelheiten im Interesse der Betroffenen abgestimmt werden können“, sagt Fiebig.

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