Toter Syrer in JVA Opposition fordert Rücktritt des NRW-Justizministers

Düsseldorf · Man habe immer den aktuellen Stand berichtet – Lancieren des Berichts „erschreckend“.

Die Opposition fordert den Rücktritt von Justizminister Peter Biesenbach (CDU) – der war am Freitag in Berlin und äußerte sich nicht selbst. Foto: dpa

Die Opposition fordert den Rücktritt von Justizminister Peter Biesenbach (CDU) – der war am Freitag in Berlin und äußerte sich nicht selbst. Foto: dpa

Foto: dpa/Federico Gambarini

Die Opposition im NRW-Landtag wirft Justizminister Peter Biesenbach (CDU) vor, bei der Aufklärung des Todes von Amed A. (26) in der JVA Kleve „Widersprüche, Ungereimtheiten und offene Fragen“ zu lassen, so Grünen-Fraktionschefin Monika Düker, jetzt müsse er „sogar Falschaussagen korrigieren“. SPD-Fraktionsvize Sven Wolf fragt: „Wie sollen wir Minister Biesenbach jetzt noch irgendetwas glauben?“ Er soll zurücktreten, so die Forderung. Das Justizministerium hält dagegen: Biesenbach hat nicht vorsätzlich gelogen, sondern lediglich einen Sachstand dargelegt, der durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft überholt wurde.

Tatsächlich antwortete das Ministerium zunächst in einem Katalog der Grünen auf die Frage, ob Amed A. am Brandtag (17. September) auf sich aufmerksam gemacht habe: „Der Gefangene hatte die Rufanlage jedenfalls nicht betätigt.“ In einem neuen Bericht der Landesregierung an die Mitglieder des Rechtsausschusses steht nun, ein ermittelnder Kriminalbeamter habe am 11. Oktober erfahren, dass die Protokollierungsdaten der Gegensprechanlage noch existierten. Die Auswertung ergab, dass A. wohl doch um 19.19 Uhr den Knopf in seinem Haftraum 143 betätigte – da die Daten codiert seien, müsse das noch abschließend geklärt werden.

„Es ist ein laufendes Verfahren, in dem es immer neue Sachstände geben kann“, sagte Sprecher Marcus Strunk von der Landesjustizvollzugsdirektion am Freitag. Man habe den Politikern immer mitgeteilt, was gerade der aktuelle Stand war. „Die Vorwürfe gegen den Minister und das Ministerium sind falsch.“

Strunk bezeichnete es als „erschreckend“, dass der Bericht der Landesregierung mit den neuesten Details an die Medien lanciert wurde, obwohl die Staatsanwaltschaft explizit davor gewarnt hatte, weil noch Zeugen gehört werden sollten. Eine öffentliche Erörterung der Fakten berge „die Gefahr der Beeinflussung solcher Vernehmungen“, hatte Biesenbach in seinem Anschreiben an den Rechtsausschuss erläutert.

Und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft – bislang nur gegen an A.s Festnahme beteiligte Polizisten gerichtet – gewinnen an Dynamik. Sie richten sich jetzt auch gegen einen Anstaltsarzt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen. Es bestehe der Verdacht, so der Bericht der Landesregierung, dass Informationen zum psychischen Zustand des Gefangenen „pflichtwidrig nicht zur Kenntnis gebracht worden sein könnten“. Die Gesundheitsakte von A. wurde am 12. Oktober beschlagnahmt.

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