Bonn Nach Todessturz eines Arbeiters vom Riesenrad Schausteller angeklagt

Bonn · Eineinhalb Jahre nach dem tödlichen Sturz eines Arbeiters beim Abbau eines Riesenrades in Bonn ist der 25-jährigen Mitinhaber des Fahrgeschäfts wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden.

 Symbolbild

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Foto: picture alliance / dpa/Bodo Marks

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, arbeitsrechtliche Vorschriften verletzt haben, teilte sie am Donnerstag in Bonn mit. Am 13. September 2017 war ein 31-jähriger Wanderarbeiter, der mit dem Abbau des Riesenrads auf der Großkirmes Pützchens Markt beauftragt war, aus etwa 27 Metern Höhe abgestürzt. Der Rumäne war sofort tot.

Laut Anklage war der 25-jährige Schausteller für die Sicherheit der bei ihm angestellten Arbeitnehmer verantwortlich. Diese Verpflichtung habe er missachtet. Zum einen habe der Rumäne ein unzureichendes Sicherungsgeschirr getragen, auch sei die Steigschutzeinrichtung am Riesenrad, in die er sich hätte einklinken müssen, defekt gewesen.

Der Angeklagte soll davon gewusst haben, da bereits ein Jahr vor dem Unfall die Berufsgenossenschaft bei einer Betriebsbesichtigung den Defekt moniert habe. Zudem müsse bei dieser gefährlichen Arbeit in der Mitte des 55 Meter hohen Riesenrades Sicherungsgeschirr mit zwei Strängen angelegt werden. Das habe für den 31-Jährigen aber nicht zur Verfügung gestanden. Bei seinem Einsatz war der Mann offenbar nicht angeleint gewesen, hatte den Halt verloren und war abgestürzt. Für das Verfahren am Bonner Amtsgericht stehen noch keine Termine fest.

(dpa)
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