Um tausende Euro betrogen

Die Verbraucherberatung verzeichnet immer mehr Beschwerden wegen telefonischer Gewinnspielwerbung.

Mönchengladbach. Oft kommt es nur zufällig ans Licht, weil die Bank Alarm schlägt oder Verwandten die Kontoauszüge in die Hände fallen. Vor allem ältere Menschen werden Opfer von Gewinnspiel-Anbietern, die sich telefonisch Kontodaten besorgen und dreist über Monate oder Jahre Geld abbuchen.

Etwa 200 solcher Fälle landen monatlich auf den Schreibtischen der Verbraucherberatung Rheydt. "Wir haben in den vergangenen Wochen einen enormen Anstieg erlebt", berichtet Beraterin Edda Nowak. "Und die Fälle, die bei uns auflaufen, nur die Spitze des Eisbergs."

Die Masche der Abzocker ist immer die gleiche: Vor allem älteren Menschen wird telefonisch die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder einer Lotterie angeboten. Dann wird die Bankverbindung erfragt. Ohne es wirklich zu merken, haben sich die Opfer auf ein Gewinnspiel-Abo über zwei Jahre eingelassen. Monatlich werden dann zwischen 9,95 und 14,95 Euro abgebucht. "Die Beträge sind nicht so hoch, damit sie nicht so auffallen", erklärt Beraterin Ursula Windeck, die viel mit solchen Fällen zu tun hat.

Das Problem: Meist bucht dann nicht nur ein Anbieter ab, sondern gleich mehrere. Traurige Spitzenreiterin ist eine eine ältere Mönchengladbacherin, an deren Konto sich gleich 39 Gewinnspiel-Anbieter bedienen.

Die Verluste für die Betroffenen können in die Tausende gehen. Die Verbraucherzentrale rät, die Abbuchungen für die vergangenen acht Wochen rückgängig zu machen. Die Verbraucherschützer helfen auch beim Kündigen der so genannten Abos. "Die meisten dieser Unternehmen rühren sich gar nicht, wenn Abbuchung rückgängig gemacht wird", weiß Ursula Winbeck aus Erfahrung.

Weiter zurückliegende Buchungen können allerdings eher nicht zurückgeholt werden. Das Geld ist verloren. Die Verbraucherschützer raten älteren Menschen, sich gar nicht erst auf solche Gespräche am Telefon einzulassen und gleich aufzulegen. "Es wird ausgenutzt, dass diese Generation nicht unhöflich sein möchte", meint Nowak.

Eine andere Methode, der Sache ein Ende zu bereiten: Namen und Unternehmen abfragen, auf Karten der Verbraucherzentrale notieren. Sie kann gegebenenfalls eine Klage anstrengen. Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen sind seit dem 4. August nämlich verboten. Nach diesem neuen Gesetz kann man von telefonisch abgeschlossenen Verträgen über Zeitungen und Zeitschriften, aber auch über Wett- und Lotteriedienstleistungen nach schriftlicher Belehrung über das Widerrufsrecht vier Wochen lang zurücktreten. Rie

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