BGH hebt Mordurteil nach tödlicher Gasexplosion auf

Mönchengladbach/Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil um die tödliche Explosion in einem Mönchengladbacher Wohnhaus am Siepenstieg im Rheydter Stadtteil Hermges aufgehoben.

Eine Gerichtssprecherin bestätigte am Mittwoch in Karlsruhe einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Das Landgericht hatte den Mann im Dezember 2008 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Er habe aus Liebeskummer seine Freundin töten wollen und dabei das Haus in die Luft gesprengt. Als seine Freundin nach Hause kam, sah er seelenruhig dabei zu, wie die 17-Jährige ahnungslos eine Zigarette anzündete und damit die Explosion auslöste. Dabei war ein Nachbar ums Leben gekommen, 15 Menschen wurden verletzt.

Nach Überzeugung des Bundesgerichtshofs war die Tat nicht heimtückisch. Denn als der Mechaniker den Gashahn aufgedreht habe, habe er sich noch selbst vergiften wollen. Als er dann die Explosion zuließ, sei zumindest zweifelhaft, ob er sich dabei gegenüber dem getöteten Nachbarn heimtückisch verhalten habe.

Außerdem seien auch Zweifel am Tötungsvorsatz angebracht. Dass das Zimmer immer noch voller Gas war, als seine Freundin sich die Zigarette anzündete, sei ihm möglicherweise nicht bewusst gewesen. Der Fall muss nun vor einer anderen Strafkammer neu aufgerollt werden.

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