Vorst: 100 Unterschriften gegen Baupläne
An der Kuhstraße befürchten Anwohner ein Verkehrschaos. Deshalb lehnen sie den Neubau in der derzeit geplanten Form ab. Noch bis Ende Januar sammeln sie Unterschriften.
Vorst. Mit der von ihr gestarteten Unterschriftenaktion ist Iris Hansen zufrieden. Die Listen liegen seit vergangener Woche in allen Vorster Geschäften aus, einige sind bereits ausgefüllt zurückgekommen. Auf rund 100 Unterschriften schätzt Hansen die ersten Rückläufe. Bis Ende Januar läuft die Aktion weiter. Es geht um das geplante Neubauprojekt an der Kuhstraße und die Anzahl der dort geplanten Parkplätze. Hansen und andere Anwohner fordern mehr Stellplätze.
Die Baupläne liegen im Rathaus Vorst noch bis zum 8. Februar aus und können dort eingesehen werden. Dort können auch Einwände direkt zu Protokoll gegeben werden.
Die Gemeinde St. Godehard und die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für den Kreis Viersen (GWG) planen auf dem Grundstück des Pfarrhauses 21 neue Wohnungen und ein neues Pfarrbüro. Die Planung des Krefelder Architektenbüros Kempen und Kleinheyer sieht dort Folgendes vor: einen Neubau A mit neun Wohnungen und einem Büro parallel zur Straße sowie einen Neubau B mit acht Wohnungen als Querriegel zwischen Haus A und dem bestehenden Pfarrhaus, das für vier Wohnungen umgebaut wird.
Nach den Plänen ist auf dem Grundstück je Wohnung ein Stellplatz vorgesehen. Macht 21 Stellplätze. Hinzu kommen drei weitere für das Pfarrbüro. Der Planungsausschuss hat diesen Plänen in seiner letzten Sitzung mehrheitlich mit den Stimmen von CDU, FDP und UWT zugestimmt.
SPD und Grüne waren dafür, pro Wohnung 1,5 Stellplätze zu schaffen — so wie es auch in St. Tönis für neue Wohnbauten vorgesehen ist. Peter Bauland, Pressesprecher der GWG, hält dagegen und erklärt: „Für die 21 Wohnungen werden 21 Stellplätze ausgewiesen, was exakt dem in Vorst geltenden Stellplatzschlüssel von 1,0 entspricht.“ Mit den drei Plätzen fürs Pfarrbüro stünden also insgesamt 24 Stellplätze zur Verfügung, die den Mietern sowie den Mitarbeitern und Besuchern des Pfarrbüros vorbehalten und nicht für die Öffentlichkeit vorgesehen seien.