Tönisvorst Jetzt ist Vauth schon beim Bundesgerichtshof

Beim Verfahren vor dem Arbeitsgericht gegen die Ehefrau versuchen beide Parteien, sich zu vergleichen.

Tönisvorst/Krefeld. Es gibt ihn, den Versuch, sich vor dem Arbeitsgericht zu verständigen. Das Verfahren vor dem Krefelder Arbeitsgericht, in dem der Insolvenzverwalter der früheren Kanzlei Dr. Stöber, Oering, Vauth und Partner, von Jessica Vauth 348 000 Euro fordert, könnte sich am Dienstag gefühlt um ein paar Millimeter nach vorn bewegt haben.

Ja, es gebe den Willen, sich zu vergleichen, aber offenkundig liegen die Positionen noch weit auseinander. Immerhin, die Seite Vauth hat 50 000 Euro angeboten. „Viel zu wenig“, erklärte die Anwältin des IInsolvenzverwalters. Und schob gleich hinterher, was sie auf jeden Fall von den Eheleuten Vauth verlangt: Offenlegen der finanziellen Verhältnisse und eidesstattliche Versicherung.

Wo es auf Seiten des Insolvenzverwalters kein Entgegenkommen gibt: Laut einem Vergleichsvorschlag soll der Verwalter erklären, er habe bei Annahme des Vergleichs kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung. „Unmöglich“, erklärt die Anwältin. Das könne sie der Gläubigerversammlung der früheren Kanzlei nicht erklären. Sie bezog sich auf einen Termin, der in Kempen stattgefunden hat. „Wenn Frau Vauth die Bevollmächtigte ihres Mannes ist, kann sie ja auch für ihn die Insolvenz erklären.“ Sie fordert zudem eine zeitnahe Zahlung, möglichst bis August oder September.

Woher soll das Geld kommen? „Aus der Familie“, erklärte Vauths Anwalt Christian Lentföhr. Auf der Seite seiner Mandanten wolle man nun möglichst alle Zivilstreitigkeiten beilegen, so Lentföhr.

In Zusammenhang mit dem Verschwinden von Geld warf die Richterin eine Frage auf: „Es gab eine Steuerberaterpraxis. Was hat die denn gemacht?“

Wie soll es nun weitergehen? Die Vertreterin des Insolvenzverwalters will ihrerseits kurzum ein eigenes Vergleichsangebot vorlegen. Im August soll weiter verhandelt werden.

Fast noch spannender als das Ringen um einen Kompromiss war das, was am Rande der Verhandlung erklärt wurde, beziehungsweise ans Tageslicht kam. Als es Beispielsweise um den Strafprozess gegen Lothar Vauth ging, den das Landgericht Krefeld immer noch nicht eröffnet hat: Vauths Ärzte bescheinigen ihm demnach Pflegestufe 2 und eine Suizidgefährdung, erklärte die Richterin. Allerdings wurden diese Befunde bislang nicht von einem vom Gericht bestellten Sachverständigen bestätigt. Die Arbeitsrichterin zeigte sich zudem gestern sicher: „Das wird ja nie eröffnet. Da ist seit sieben Jahren Stillstand.“

Bekannt wurde ferner, dass es im Zivilverfahren gegen Vauth zwei vollstreckbare Titel gibt. Einer beläuft sich über 7000 Euro und kommt vom Insolvenzverwalter, ein anderer ist über eine Million Euro. Die Widersprüche dagegen beschäftigten derzeit den Bundesgerichtshof.

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