Anwohner-Ärger : Parken, Bordstein, Knöllchen
St. Tönis Anwohner wundert sich über Parkverbot an der Rue de Sees.
Rein rechtlich ist die Sache klar: Unter Paragraph 12 der Straßenverkehrsordnung, der das Halten und Parken regelt, findet sich unter Absatz 3 ein Passus, nachdem das Parken unter anderem vor Bordsteinabsenkungen unzulässig ist. Das erscheint logisch. Zufahrten zu Garagen etc. sollten natürlich freigehalten werden. Älteren oder körperlich eingeschränkten Menschen könnten abgesenkte Bürgersteige womöglich das Überqueren einer Straße erleichtern. Aber was ist, wenn beides – Zufahrt und Querungshilfe – gar keine Rolle spielen? Und das Ordnungsamt trotzdem Knöllchen schreibt?
Genau das passiert seit geraumer Zeit an der Rue de Sees in St. Tönis, in Richtung Schulstraße auf der rechten Seite. So beschreibt es zumindest ein Anwohner, der sich bei der WZ gemeldet hat, seinen Namen aber nicht in der Zeitung lesen will. Seit fast 20 Jahren wohnt er in der Nähe des Marienheims. Er selbst sei zwar nicht betroffen, aber Bekannte hätten bei Besuchen schon diverse Male ein Knöllchen bekommen. Er findet, dass sei „Abzocke“.
Seiner Vermutung nach stammen die niedrigen Bürgersteige aus einer Zeit, als Stellplätze direkt vor einigen Mehrfamilienhäusern (also auf den Grundstücken) genutzt worden waren. Dem sei seit vielen Jahren nicht mehr so, seit er an der Straße wohne. Längst parkten die Autos der Bewohner hinter den Häusern, diese Flächen seien durch kleine Zufahrtsstraßen zu erreichen. Und was ist mit Rollatoren-Nutzern? Die hätten, sagt er, nichts von der Absenkung. Denn auf der anderen Straßenseite seien die Bürgersteige normal hoch.