Wülfrath Die SPD fordert eine Quote für den sozialen Wohnungsbau

Wülfrath · „GWG kann gesellschaftliche Daueraufgabe nicht alleine schultern.“

 So sollen die ersten Häuser des Quartiersprojekts Halfmannstraße nach Plänen der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft aussehen.

So sollen die ersten Häuser des Quartiersprojekts Halfmannstraße nach Plänen der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft aussehen.

Foto: GWG

. (AR) In Sachen Wohnungsmarkt und Wohnungsbau haben sich Manfred Hoffmann, Fraktionsvorsitzender der SPD, und Axel C. Welp, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Sozialdemokraten, nun zu Wort gemeldet und einen Antrag für den kommenden Sitzungslauf formuliert. „In den künftigen Bebauungsplänen der Stadt Wülfrath wird für den Geschosswohnungsbau eine Quotierung von 20 Prozent zugunsten von sozial geförderten Wohnungen festgesetzt. Bei Quotienten von kleiner 0,5 erfolgt eine Abrundung der notwendigen Anzahl an Wohnungen, ab 0,5 eine Aufrundung“, so die Forderung der Sozialdemokraten.

198 Wohnungen binnen zehn Jahren aus der Bindung gefallen

Zur Begründung heißt es: Die Wohnungsfrage ist auch in Wülfrath eine Frage von großer sozialer Bedeutung. Auch wenn die Neubauzahlen nicht zuletzt aufgrund verbesserter politischer Rahmenbedingungen gestiegen sind, haben zahlreiche Bezieher geringen und mittleren Einkommens anhaltend Probleme, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Auch fehlt angemessener Wohnraum für kinderreiche Haushalte, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung.

Die Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen (Wohngipfel 2018) war ein Versuch, dieser Entwicklung durch die verstärkte Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum entgegen zu wirken. Aber bis heute gehen täglich bundesweit 100 Sozialwohnungen verloren, die durch die Wohnraumoffensive nicht kompensiert werden. Allein in Wülfrath sind von 2010 bis 2020 insgesamt 198 Wohnungen aus der sogenannten Bindung gefallen, was die Möglichkeit von Mieterhöhungen zur Folge hat. Zudem fallen in Wülfrath bis 2024 weitere 78 Mietwohnungen aus der sogenannten Nachwirkungsfrist, deren Belegung und Miethöhe weiterhin bis zu maximal zehn Jahren sozial reglementiert sind.

Die GWG Wülfrath hat in der Vergangenheit – und sicherlich wird sie dies entsprechend ihrem satzungsgemäßen Ziel der „Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung“ auch weiterhin leisten – einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Wülfrather Wohnungsmarktes erbracht. Aber sie kann diese gesellschaftliche Daueraufgabe nicht alleine schultern. Daher ist eine Quotierung wie oben beschrieben zur Sicherung der Daseinsfunktion Wohnen unverzichtbar. Auch hier gilt der soziale Grundsatz, dass stärkere Schultern mehr tragen können. Das bloße Vertrauen auf den Markt hilft hier nicht weiter, so die Sozialdemokraten abschließend.

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