Monheim 18-jähriger Schüler zu Sozialstunden verurteilt

Monheim/Düsseldorf. · Der Iraker soll „Heil Hitler“ gerufen und damit gedroht haben „alle Lehrer abzustechen“.

 Der 18-jährige Monheimer soll trotz Ermahnung ein weiteres Mal „Heil Hitler“ in der Unterrichtsstunde gesagt haben. Nun soll er zwei Aufsätze schreiben und 60 Sozialstunden ableisten.

Der 18-jährige Monheimer soll trotz Ermahnung ein weiteres Mal „Heil Hitler“ in der Unterrichtsstunde gesagt haben. Nun soll er zwei Aufsätze schreiben und 60 Sozialstunden ableisten.

Foto: dpa/Johannes Eisele

Ein unbeschriebenes Blatt ist der junge Mann nicht, der betont lässig auf der Anklagebank vor der Jugendrichterin sitzt: Die Staatsanwältin, die die Anklageschrift verliest, listet einen Diebstahl auf, einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und jetzt die beiden Delikte, wegen denen er vor Gericht steht:

Im November vergangenen Jahres soll der bald 19-jährige Mann mit irakischen Wurzeln in der Peter-Ustinov-Gesamtschule in Monheim „ausgerastet“ sein, wie er selbst sagt. Der Grund: Er hatte gerade erfahren, dass er, der bereits sitzen geblieben war, schon wieder schlechte Noten erhalten würde. In diesem Zusammenhang, hatte seine ehemalige Lehrerin bereits am ersten Verhandlungstag berichtet, sei der Spruch gefallen: „Ey Alter, ich steche alle Lehrer ab“. Und noch etwas wird dem Angeklagten vorgeworfen: Er habe nach einer schulischen Filmvorführung über die Nazizeit „Heil Hitler“ gerufen und auch auf den Hinweis seiner Fachlehrerin, dass man das nicht dürfe und solche Äußerungen in der Schule nicht ohne Konsequenzen bleiben würden, ein weiteres Mal „Heil Hitler“ gerufen, begleitet mit dem Satz: „Ich darf das. Ich bin Ausländer.“

Da der Angeklagte am ersten Prozesstag alles abgestritten hatte, lud die Richterin zwei ehemalige Mitschüler und zwei Lehrerinnen als weitere Zeugen vor.

Ehemaliger Mitschüler kann
sich an nichts erinnern

Während der eine Schüler erst gar nicht zur Verhandlung erschien, litt der zweite unter seinem schlechten Gedächtnis. Mehrfach wiederholte er, es sei schon so lange her, er könne sich nicht erinnern. Ganz anders die beiden Lehrerinnen, die minutiös die beiden Vorfälle schilderten. Die Gesellschaftskundelehrerin ist immer noch erstaunt darüber, dass ihr Schüler, unmittelbar nach ihrer Ankündigung, solche Sprüche würden den Eltern und der Schulleitung gemeldet, noch einmal „Heil Hitler“ sagte. „Ich habe dann noch gesagt: Das kann nicht wahr sein. Warum machst du das. Und dann hat er sinngemäß geantwortet: ‚Was wollen Sie, ich bin Ausländer’.“

Die zweite Lehrerin, die im Zeugenstand befragt wird, erinnert sich an die Kollegin, die ins Lehrerzimmer kam und von der Drohung berichtet hat, alle Lehrer abzustechen. „Ich hatte den Eindruck, dass sie das sehr ernst nimmt. An dem Tag war auch noch Lehrerkonferenz und alle Pädagogen in einem Raum versammelt.“ Zusammen mit dem Schulleiter, der die Drohung ebenfalls ernst genommen und von einer Bedrohungslage ausgegangen sei, habe man schließlich die Polizei informiert, die den Schüler dann im Bus festgenommen habe. Der Jugendgerichtshelfer bescheinigt dem Angeklagten ein provokantes Verhalten, was von wenig Reife zeuge und empfiehlt einige Arbeitsstunden. Die Staatsanwältin fordert Freizeitarrest und das Verfassen zweier Aufsätze: „Warum darf ich nicht Heil Hitler rufen“ und „Wie verhalte ich mich in der Schule und warum braucht man Regeln und Gesetze im Sozialleben?“ Die Richterin verordnet 60 Sozialstunden und vier Wochen Zeit für die beiden Aufsätze.

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