„Das Bürgerbegehren ist unzulässig“

Der Monheimer Bürgermeister Daniel Zimmermann (Peto) hat angekündigt, auf die Vertreter anderer Ratsfraktionen zuzugehen. Beim Thema Moscheenbau deutet er an, dass das schwierig werde.

„Das Bürgerbegehren ist unzulässig“
Foto: Matzerath

Monheim. Das Thema durchzog alle Haushaltsreden der Opposition wie ein roter Faden: Der Ärger über die angebliche Kompromisslosigkeit, mit der der Bürgermeister und seine Peto das Thema Moscheebauten „durchgepeitscht“ haben. Das Thema hat auch in der Wahrnehmung der Bürger zu einer „Verrohung der politischen Kultur“ geführt.

In Ihrer Rede zum Jahreswechsel haben Sie versprochen, nach dem Streit über die Moscheepläne wieder auf die anderen Fraktionen zugehen zu wollen. Wie wollen Sie dazu beitragen, um das auf beiden Seiten verlorene gegangene Vertrauen wieder herzustellen?

Daniel Zimmermann: Was die Moscheegrundstücke angeht, wird das schwierig. Zwar kann ich über die vielen haltlosen Vorwürfe, die mir gemacht wurden, hinwegsehen. Solange mich die CDU und SPD allerdings weiter beschuldigen, ich hätte mich durch den Gang zum Notar über einen vermeintlichen Bürgerwillen hinweggesetzt, werde ich das von den beiden Parteien initiierte Bürgerbegehren auch zukünftig als rechtspopulistisch bezeichnen müssen. Unter dem Titel „Keine Steuergelder für Moscheegrundstücke“ auf dem Rücken der beiden islamischen Gemeinden Politik zu machen, war unterste Schublade. Mein Vorsatz, auf die anderen Fraktionen zugehen zu wollen, bezieht sich auf die vielen anderen Themen, die uns in Zukunft beschäftigen werden. Da ist eine Zusammenarbeit zum Wohl der Stadt sehr, sehr wichtig.

Dem Vernehmen nach diente die Präsentation einer Alternative für das ehemalige Grundstück der Wilhelm-Busch-Schule nicht nur dem Zweck, die Bedenken der SPD bezüglich der besseren Eignung des Grundstücks für Wohnbebauung zu zerstreuen. Offenbar sind Sie damit auch einem zu erwartenden Einspruch des Landrates gegen die „kostenlose Überlassung“ eines städtischen Grundstücks zuvorgekommen. Hatte der Landrat diesbezüglich schon ein Veto angedeutet?

Zimmermann: Nein, Ihre Vermutung muss ich zurückweisen. Eine Überlassung des Grundstücks wäre rechtlich nicht zu beanstanden gewesen.

Nachdem viele Bürger dachten, mit der Unterzeichnung der Verträge mit den Moscheevereinen habe sich das Bürgerbegehren rechtlich erledigt, haben CDU und SPD mit der Übergabe der 3000 Unterschriften in der letzten Ratssitzung das Verfahren dann doch in Gang gesetzt. Was passiert jetzt damit?

Zimmermann: Derzeit werden die Unterschriften geprüft. Wenn das Quorum erfüllt ist, wird sich der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung mit dem Bürgerbegehren befassen und dessen Unzulässigkeit feststellen. Die Unzulässigkeit folgt vor allem daraus, dass die Initiatoren die Frage des Bürgerbegehrens viel zu unspezifisch formuliert haben.

Verfolgen Sie die aktuelle Diskussion um die zweifelhafte Unabhängigkeit des Ditib-Verbandes? Es geht um angebliche Spitzeleien über Anhänger der Gülen-Bewegung im Auftrag des Religionsministeriums Diyanet. Was wäre, wenn nun etliche Landesregierungen tatsächlich die Zusammenarbeit mit Ditib aufkündigten? Hätte dies Auswirkungen auf die Monheimer Verträge?

Zimmermann: Die gegenüber Ditib gemachten Vorwürfe werden sich als unzutreffend erweisen. Was bleibt, ist der erneute Versuch, den größten islamischen Verband in Deutschland schlechtzumachen. Es ist ungerecht, wenn der Bundesvorstand und sämtliche Gemeinden dafür in Haftung genommen werden, dass sich von fast tausend Ditib-Imamen in Deutschland eine Handvoll als Denunzianten erweist. Was wir dort erleben ist keine Spionage, sondern schlichtes Denunziantentum. Und das blüht in der türkischen Community auch außerhalb der Ditib-Gemeinden. Ich bin sehr froh darüber, dass Ditib sowohl in der Monheimer Moscheegemeinde als auch im Bundesverband eine gemessen an der aktuellen Situation sehr ausgleichende und besonnene Position einnimmt und derlei Umtriebe dort, wo sie bekannt werden, konsequent unterbindet.

Wann wird die Stadtverwaltung in Hinblick auf die Moscheepläne wieder aktiv: Erst wenn die Bauanträge eingereicht werden?

Zimmermann: Für die Gemeinde von der Opladener Straße ist das so. Was die Ditib-Pläne angeht, werden wir in den nächsten Monaten einen überarbeiteten Bebauungsplanentwurf vorlegen.

In Österreich hat man, um den ausländischen Einfluss auf örtliche muslimische Gemeinden zu unterbinden, eine Religionssteuer für Muslime eingeführt — die ihnen auch bestimmte Rechte zubilligt. Was halten Sie davon?

Zimmermann: Ich weiß nicht, von welchem „ausländischen Einfluss“ Sie reden. Wenn Sie es für ein Problem halten, dass Ditib-Imame in der Türkei ausgebildet werden, muss ich Ihnen sagen: Ich habe damit keins. Sowohl der Bundesverband als auch die örtlichen Gemeinden sind Vereine nach deutschem Recht mit Sitz in Deutschland. Die Gemeinden haben in der Vergangenheit wiederholt bewiesen, dass sie fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Ich habe keinen Anlass zu der Befürchtung, dass sich das in Zukunft verändern könnte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort