Haan Hilden will offene Fragen zur Halde klären

Haan. · Die Stadtverwaltung arbeitet an einer Stellungnahme zum aktuellen Planverfahren.

 Die Renaturierung von Haldenflächen gehört zu den Ausgleichsmaßnahmen, die die Kalkwerke Oetelshofen, hier der Geschäftsführer Jörg Iseke, erbringen müssen.

Die Renaturierung von Haldenflächen gehört zu den Ausgleichsmaßnahmen, die die Kalkwerke Oetelshofen, hier der Geschäftsführer Jörg Iseke, erbringen müssen.

Foto: Blazy, Achim (abz)

Direkt an der Stadtgrenze Wuppertal/Haan wollen die Kalkwerke Oetelshofen ihre Abraumhalde flächenmäßig vergrößern. Im derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren hat die Bezirksregierung die betroffenen Kommunen zu Stellungnahmen aufgefordert. Die Stadt Haan, deren Terrain zu einem kleinen Teil von den Unternehmensplänen tangiert wäre, arbeitet aktuell zusammen mit dem Kreis Mettmann an einer Eingabe. Sie wird dem Stadtrat, der am 2. Juli tagt, diese zur Kenntnis gegeben und danach nach Düsseldorf geschickt.

Zur Sitzung des Ratsausschusses für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus am Dienstagabend hatte das Baudezernat eine umfangreiche Vorlage erarbeitet, die eine Menge der Fragen beantwortete, die in der vorigen Woche beim Nachbarschaftsstammtisch im Haus Poock aufgekommen waren.

Eine der dort laut gewordenen Irritationen bezog sich auf das Fernbleiben der Stadt beim „Scoping-Termin“ im September 2017. Die Politiker erfuhren aber, dass im Vorfeld eine Erklärung an die Bezirksregierung geschickt worden war und der Kreis Mettmann die Interessen Haans in der Runde vertrat.

Durch das Vorhaben sind auf Haaner Stadtgebiet etwa zwei Hektar Waldfläche betroffen. Auf die Haldenerweiterung entfallen etwa 0,8 Hektar, auf den geplanten Sicht- und Schallschutzwall 4,2 Hektar; dieser Bereich ist zum Teil schon jetzt eine Kahlschlagsfläche. Der betroffene Wald besteht aus Rotbuchen und nicht heimischen Lärchen. Bislang sei die forstliche Nutzung der Flächen nicht zu beanstanden gewesen. „Inwiefern allerdings die Komplettabholzung des Waldbestandes regelkonform ist, muss durch den Landesbetrieb Wald und Holz beurteilt werden“, heißt es in der Vorlage.

Verwaltung bezweifelt große Vorteile des Schallschutzwalls

Ausgleich wollen die Kalkwerke durch Umwandlung der Düsselaue im Bereich Schöller schaffen und im Osterholz „naturfremde, teilweise abgängige Gehölzbestände durch naturnahe Bestände“ ersetzen. Der übrige Waldersatz wird bei der Aufforstung der Haldenböschung geschaffen. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Eingriff in den Buchenwald abgelehnt wird, weil zu bezweifeln ist, dass der Schallschutzwall gegenüber dem Wald große Verbesserungen bieten kann. Das Vorhaben widerspreche den Festsetzungen im Landschaftsplan des Kreises. Ob eine Ausnahme genehmigt werden kann, muss die Untere Landschaftsbehörde entscheiden.

Für die Arbeitsgemeinschaft Natur und Umwelt hat Sven Kübler am Dienstag ein Fazit gezogen: „Kein Grund zur Aufregung – auf Haaner Flächen wird weder gerodet, noch abgelagert!“, findet der Agnu-Sprecher, der das Verhältnis mit den Kalkwerken als „gute Partnerschaft“ wertet. Seit dem Scoping-Termin am 1. September 2017 ist das Landesabgrabungsgesetz geändert worden. Durch dessen verschärfte Richtlinien „dürfte weder ein Abholzung des Waldes auf Haaner Gebiet noch eine Anschüttung dort erfolgen“, meint Kübler. In Wuppertal sehe das anders aus. Es sei alleinige Sache der Bezirksregierung, wie sie mit den Widersprüchen umgeht.

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