Hilden Neuer Stadtrat bleibt 2020 gleich groß

Hilden · Die CDU wollte die Zahl der Stadtverordneten von heute 44 auf 40 beschränken. Abgelehnt.

 Der Stadtrat berät im Sitzungssaal unter dem Dach des historischen Rathauses (Bürgerhaus Mittelstraße 40). Die Sitzungen sind öffentlich.

Der Stadtrat berät im Sitzungssaal unter dem Dach des historischen Rathauses (Bürgerhaus Mittelstraße 40). Die Sitzungen sind öffentlich.

Foto: Christoph Schmidt

Der Stadtrat soll die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder für die Wahlperiode 2020 bis 2025 auf 40 festsetzen. Dieser Antrag der CDU-Fraktion sorgte in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause für Zündstoff. Bei der Kommunalwahl im kommenden Jahr könnte die Anzahl der Mandate durch Überhang- und Ausgleichsmandate steigen, erläuterte CDU-Fraktionsvorsitzende Marion Buschmann. Dem wolle man entgegenwirken: „Ein größeres Gremium ruft nicht mehr Demokratie hervor. Ein kleiner Rat spart das Geld der Bürger. Darum geht es der CDU.“

CDU hat Sorge, dass nicht mehr alle Mitglieder in den Saal passen

Das sahen die anderen Fraktionen ganz anders. Die Christdemokraten hätten ein „Personalproblem“ und nicht genug geeignete Bewerber für den Stadtrat, mutmaßte Claus Munsch (Allianz). Das wies Martin Falke zurück: „Wir haben Sorge, dass der Rat zu groß wird und nicht mehr alle in den Sitzungssaal passen. Das kann passieren, muss aber nicht.“ Für 40 Ratsmitglieder müssten auch die Wahlbezirke geändert und neu zugeschnitten werden, sagte Carsten Wannhof (SPD). Bei der Kommunalwahl 2020 würde viele Wähler ins falsche Wahllokal gehen und müssten dann weggeschickt werden. Mit 44 Stadtverordneten habe der Stadtrat eine „vernünftige Größe“ erreicht. Die SPD lehne eine Änderung ab.

„Der Antrag geht in die falsche Richtung“, meinte Rudolf Joseph (FDP): „Er beschneidet die kleinen Gruppierungen.“ Er sehe kein Problem mit Überhangmandaten. Auch die Grünen und die Bürgeraktion sprachen sich gegen eine Verkleinerung des Stadtrates aus. Das würde sogar die Demokratie einschränken, meinte Ludger Reffgen (BA): „Wenn der Rat kleiner wird, braucht der einzelne Mandatsträger mehr Stimmen.“ Es sei „anmaßend“ für eine Partei, dieses Thema regeln zu wollen. Dafür sei ein Bürgerentscheid besser geeignet. Daraufhin schaltete sich Bürgermeisterin Birgit Alkenings (SPD) in die Diskussion ein. Eigentlich habe sie in der Sache nichts sagen wollen: „Der Vorwurf ist nicht gerechtfertigt. Es ist Aufgabe des Stadtrates, seine Größe festzulegen.“ Kleine Fraktionen bräuchten ungefähr 200 Stimmen für ein Mandat, größere dagegen rund 2000: „Es gibt da eine unglaubliche Spreizung. Es geht darum, ob es 2020 zwei Wahlkreise weniger geben soll, Das ist kein Grund, sich aufzuregen.“ Die Anzahl der Ratsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der Stadt. Hilden hat danach 50 zu wählende Vertreter, davon 25 in den Wahlbezirken. Nach dem Kommunalwahlgesetz kann der Stadtrat die Zahl der zu wählenden Vertreter um zwei, vier, sechs acht oder zehn verringern. Eine Reduzierung auf 40 Vertreter ist somit möglich. Bereits zur Wahlperiode 2009 bis 2014 hat der Rat die Zahl der Stadtverordneten auf 44 verringert. Das entsprach damals der gültigen Untergrenze. Die Bewerber für die Kommunalwahl 2020 können ab dem 1. August 2019, frühestens aber nach der öffentlichen Bekanntmachung der Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbezirke aufgestellt werden.

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