Steuern am 15. Mai fällig

Auch Rückstände und Grundbesitzabgaben sind zu entrichten.

Auch wenn das Wetter derzeit nicht dazu einlädt, sich mit Steuerdingen zu beschäftigen, sollte man sich einen Tag im Kalender markieren. Am 15. Mai werden Steuern und Abgaben fällig. Im Einzelnen sind die Grundbesitzabgaben, die Zweitwohnungssteuer und die Gewerbesteuer für April, Mai und Juni zu entrichten.

Daran und an die Zahlung aller Rückstände an Steuern, Gebühren und Beiträgen sowie Abgaben hat die Finanzbuchhaltung der Stadt Krefeld jetzt erinnert. Sie empfiehlt generell die Teilnahme am Sepa-Lastschriftverfahren. Alle, die dies nicht tun wollen, müssen die Überweisung bis kommenden Dienstag auf anderem Wege veranlasst haben.

Um ihre Verwaltungskosten zu senken, plädiert die Stadt für das Lastschriftverfahren. Dabei müsse man keine Zahlungstermine überwachen und zahle immer den aktuellen Betrag. Die Belastung auf dem Konto erfolge nie vor dem Fälligkeitstag. Außerdem könne man ab Belastungsdatum des Kontos innerhalb von sechs Wochen eine Wiedergutschrift bei seiner Bank verlangen. Dies sei bei Daueraufträgen und Überweisungen nicht möglich. Gegebenenfalls können auch Erstattungen der Stadt ohne weitere Formalitäten auf das angegebene Konto erfolgen.

Wer am Lastschriftverfahren teilnehmen will, kann ein entsprechendes Formular im Internet unter www.krefeld.de/fb21 bei den Dienstleistungen herunterladen. Wer selbst überweisen möchte, kann die Beträge unter Angabe des Kassenzeichens unter anderem auf folgende Konten leiten:

- DE84320500000000310003 bei der Sparkasse Krefeld - DE69360100430008682431 bei der Postbank Essen

Schecks sind an die Finanzbuchhaltung der Stadt zu adressieren und müssen drei Werktage vor Fälligkeit eingegangen sein. Abgaben, die nicht am Fälligkeitstag gutgeschrieben sind, müssten laut Verwaltung kostenpflichtig eingetrieben werden.

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