Krefeld SPD und Grüne wollen Verträge mit Zirkussen ändern

Krefelder Parteien beurteilen ein Wildtier-Verbot unterschiedlich. FDP sieht keine Zuständigkeit beim Stadtrat.

Krefeld: SPD und Grüne wollen Verträge mit Zirkussen ändern
Foto: Dirk Jochmann

Krefeld. Die Diskussion um ein Wildtierverbot in Zirkussen wird nun auch die politischen Gremien in Krefeld beschäftigen. Hans Butzen, verwaltungspolitischer Sprecher der SPD hat gestern einen entsprechenden Antrag an den Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, Philibert Reuters, gestellt.

Darin bittet Butzen darum, das Thema auf die Tagesordnung der Sitzung am 18. Februar zu setzen. Die Verwaltung soll einen Sachstandsbericht zur aktuellen Verfahrensweise liefern. Die SPD beantragt, die Verträge mit Zirkusbetreibern dahingehend zu ändern, dass Wildtiere künftig ausgeschlossen sind.

Butzen erinnert sich, dass seine Fraktion eine entsprechende Initiative bereits vor einigen Jahren gestartet habe. „Wir möchten darauf hin wirken, dass die Verträge so geändert werden, dass nur noch Zirkusse in Krefeld auftreten dürfen, die auf Wildtiere verzichten“, so Butzen.

Die Grünen hatten sich schon irritiert gezeigt, bevor der Zirkus Probst seine Zelte auf dem Sprödentalplatz aufgeschlagen hat. Bereits im Sommer 2012 habe der Liegenschaftsausschuss auf ihre Initiative hin beschlossen, dass nur Unternehmen berücksichtigt werden, die auf Wildtiere verzichten, so Ratsfrau Barbara Behr. Warum dennoch die Genehmigung für Probst erteilt worden sei, wollen sie spätestens in der nächsten Verwaltungsausschusssitzung geklärt wissen.

CDU-Fraktionschef Philibert Reuters erinnert daran, dass der Liegenschaftsausschuss den Antrag 2012 abgelehnt hat. Zudem sei die Überwachung und Einhaltung der hohen Tierschutzstandards in Deutschland eine hoheitliche Aufgabe der Länder: „Die haben bereits heute die Möglichkeit und die Pflicht, Verstöße zu sanktionieren.“

Joachim C. Heitmann sieht das ganz anders. Der FDP-Fraktionsvorsitzende sieht keine Zuständigkeit des Rates. „Eine behördliche Überprüfung der Tierhaltung ist für die Zirkusbetreiber Pflicht. Warum sollte der Rat das noch mal überprüfen, wenn der Betrieb den gesetzlichen Anforderungen genügt,“ fragt Heitmann.

Er befürchtet zudem, dass in dem Fall eher nach Gefühl als nach Sachverstand geurteilt würde.

Die UWG-Ratsgruppe teilt mit, dass sie „ den Meinungsprozess noch nicht abgeschlossen hat“. Sie verweist auf Bundes- und Landesregierung, die gefordert seien, eventuelle Beschlüsse zu fassen.

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