Bewaffneter Raub 330 Euro erbeutet und zwei Frauen schockiert

Ein 43-Jähriger und seine Ex-Freundin stehen vor Gericht. Er bestreitet die Tat, die sie angezeigt hat.

Bewaffneter Raub: 330 Euro erbeutet und zwei Frauen schockiert
Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Der Schöffe gähnt zwischendurch verstohlen und einige Schüler im stickigen Zuschauerraum haben nach zwei Stunden erkennbar Mühe, die Augen offenzuhalten. Wahrheitsfindung ist manchmal halt mühsam: Die Zweite Großen Strafkammer muss über einen bewaffneten Raub urteilen.

Angeklagt ist Hans-Peter S.. Er soll im November 2013 ein Brautmodengeschäft am Karlsplatz überfallen haben. Der mitangeklagten B. wird Beihilfe zu besonders schwerem Raub vorgeworfen. Sie soll das Geschäft als vorgebliche Kundin betreten und die Gegebenheiten vor Ort ausgekundschaftet haben. 330 Euro Beute ergab die Leerung der Ladenkasse und der Portemonnaies von Inhaberin und Angestellter.

Detailliert schildert B. den Ablauf. Tenor: Sie habe ihren damaligen Freund in die Stadt begleitet und erst auf dem Weg erfahren, dass er den Laden überfallen wolle. Sie habe mitgemacht, damit es in der ohnehin konfliktreichen Beziehung nicht wieder „Palaver“ gebe, das Geschäft ausgekundschaftet und mit den beiden (Flucht-)Fahrrädern in der Nähe „gewartet und gefroren“. Gemeinsam seien sie danach in die Stadt, um Drogen zu besorgen.

Sie sei erschrocken, zu was sie sich habe hinreißen lassen, sagt die Angeklagte, und begründet so die Selbstanzeige bei der Polizei im Sommer 2014. Ihr hätten die beiden überfallenen Damen leidgetan. Die beiden konnten sich am Dienstag als Zeuginnen nur noch vage erinnern. Während B. von einem Teppichmesser berichtete, das S. „zur Sicherheit“ mitgenommen habe, sprachen beide Frauen von einem „größeren Messer“, übereinstimmend von einem ruhig agierenden Täter und seiner Versicherung, ihnen würde nichts passieren, er wolle nur das Geld. Was für beide schwer wiegt: Es war nicht der erste Überfall. Entsprechend hat die schockierte und nach wie vor verängstigte Inhaberin (56) auch reagiert: „Nicht schon wieder“, war ihr Kommentar.

Der Angeklagte S., mittlerweile von B. getrennt und durch jahrzehntelangen Drogenkonsum geprägt, schildert den Sachverhalt völlig anders. Er habe mit dem Überfall nichts zu tun. Seine Ex-Verlobte, ebenfalls Drogenkonsumentin und nach eigenen Angaben labil und eingeschüchtert von dominanten Männern, habe ihm den Raubüberfall in die Schuhe geschoben. Zwei „Konkurrenten“ in der Szene hätten ihn aus dem Weg räumen wollen und erheblichen Druck — auch physisch — auf die Frau ausgeübt. B. gibt zu, die Anzeige auf Betreiben des „Konkurrenten“ erstattet zu haben. In dem Glauben, dass sie selbst trotz Mittäterschaft nichts zu fürchten hätte. Ein Irrtum. Sie bleibt aber bei der Aussage, S. sei der Räuber. Der Prozess wird fortgesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort