Kritik an Bundesregierung Ganz NRW als Corona-Hotspot? Wüst sieht keinen Spielraum

Wie geht es mit den Corona-Regeln in NRW weiter? Einer landesweiten Hotspot-Regelung erteilt Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) nun eine Absage.

 Ganz NRW als Corona-Hotspot wird es offenbar nicht geben, so Ministerpräsident Hendrik Wüst (l, CDU).

Ganz NRW als Corona-Hotspot wird es offenbar nicht geben, so Ministerpräsident Hendrik Wüst (l, CDU).

Foto: dpa/Henning Kaiser

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sieht keinen Spielraum, ganz Nordrhein-Westfalen rechtssicher als Corona-Hotspot auszuweisen und damit mehr Sicherheit zu schaffen. Seine kritische Haltung zu dieser Rechtsauffassung der Bundesregierung sei bekannt, sagte Wüst am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.

Die Bundesregierung habe unlängst wieder unterstrichen, wie hoch die Hürden für solche Schutzmaßnahmen der Länder wären. „Das ist nicht das, was 16 Ministerpräsidenten sich gewünscht haben“, kritisierte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz. Nun trage der Bund auch die Verantwortung für die weitere Entwicklung der Pandemie.

Den Ländern sind ab Sonntag nur noch wenige allgemeine Schutzregeln etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen erlaubt. Sie können aber für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen etwa mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln verhängen, wenn das Landesparlament dort eine kritische Lage feststellt. Mehrere Länder beklagen allerdings, dass dafür rechtssichere Kriterien fehlten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Montag klargemacht, dass die neue Rechtsgrundlage nicht nochmals geändert werde.

Schwellenwerte, ab wann eine Region ein Hotspot ist, sind im Gesetz nicht beziffert. Generelle Voraussetzung ist, dass eine Überlastung der Klinikkapazitäten droht. Lauterbach hatte vier Kriterien genannt, an denen man dies bemessen könne: Wenn Kliniken die Notfallversorgung nicht mehr leisten könnten - wegen zu vieler Corona-Patienten oder Personalausfälle, wenn sie planbare Eingriffe absagen oder Patienten in andere Häuser verlegen müssten - sowie wenn Vorgaben zu einer Mindestpräsenz von Pflegekräften nicht eingehalten werden könnten.

Lauterbach hatte die Länder wiederholt aufgefordert, weitergehende Alltagsauflagen für regionale Hotspots mit kritischer Lage zu erlassen. Die Länder müssen nun konkret entscheiden. Mecklenburg-Vorpommern hat sich bereits landesweit bis Ende April zum Hotspot erklärt, der Stadtstaat Hamburg plant es. Neben NRW sehen auch mehrere andere Länder, darunter Baden-Württemberg, derzeit keine rechtssichere Handhabe für Hotspot-Regelungen.

(dpa)
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