Lockerungen ab 2. April NRW wird nicht zum Corona-Hotspot - Landtag lehnt Eilantrag der Grünen ab

NRW wird vorerst nicht zum Corona-Hotspot erklärt - doch einige Fragen bleiben noch offen.

 Viele Pflichten in der Corona-Pandemie fallen weg - doch was soll für Hotspots gelten. Auch in NRW ist die Frage noch ungeklärt.

Viele Pflichten in der Corona-Pandemie fallen weg - doch was soll für Hotspots gelten. Auch in NRW ist die Frage noch ungeklärt.

Foto: dpa/Oliver Berg

In Nordrhein-Westfalen wird es vorerst keine landesweiten Corona-Hotspotauflagen geben. Das Landesparlament lehnte einen Eilantrag der Grünen am Mittwochabend mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP sowie der oppositionellen AfD ab. Die SPD, die selbst einen Eilantrag für ein Schutzkonzept vorlegt hatte, stimmte dem Grünen-Papier zu.

Gemäß dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes können die Länder auch nach der am 2. April endenden Übergangsfrist noch schärfere Corona-Maßnahmen anordnen. Voraussetzung wäre aber, dass zuvor die Landesparlamente Gebiete zu Hotspots erklären.

Wesentliche Fragen zum Infektionsschutzgesetz seien aber noch zu klären, sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser in Vertretung des corona-infizierten Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann (beide CDU). So gebe es „noch keine abschließende Klarheit“, ob überhaupt ein ganzes Bundesland als eine solche im Gesetz benannte „Gebietskörperschaft“ anzusehen sei und so insgesamt zum Corona-Hotspot erklärt werden könnte.

Das beziehe sich auch auf das Kriterium, dass „eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ dargelegt werden müsste, sagte Heinen-Esser. Ob das durch eine landesweite oder eine kommunalscharfe Betrachtung zu erfolgen habe, sei unklar.

Auf keinen Fall könne der Landtag sofort einen Vorratsbeschluss fassen und sicherheitshalber das ganze Land zum Corona-Hotspot erklären, um alle Schutzmaßnahmen bei Bedarf anwenden zu können, erklärte die Ministerin. Mit der Coronaschutzverordnung vom 18. März habe die Landesregierung alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen. Damit sind bis zum Ende der Übergangsfrist am 2. April weiterhin einige Masken-Auflagen und Zugangsbeschränkungen in Kraft.

Eine gesicherte Prognose, wie die Infektionslage und die Belastung des Gesundheitssystems danach seien, sei nicht möglich, erklärte Heinen-Esser. Das Bundesgesetz sehe eine Beteiligung der Landtage jedenfalls erst nach Ende der Übergangsfrist vor.

Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP unterstrichen, eine Gefährdung des Gesundheitssystems in NRW sei derzeit nicht gegeben. Stattdessen gingen die Neuinfektionsrate und die Zahl der stationär behandelten Corona-Patienten zurück.

Grüne und SPD warfen der Landesregierung hingegen fahrlässigen Umgang mit der Pandemie vor. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) kritisiere zwar das Bundesgesetz, habe aber selbst keine eigenen Vorschläge parat, wie die Bürger zu schützen seien, bemängelte Oppositionsführer Thomas Kutschaty (SPD). Die AfD sieht keinen Anlass für weitere Schutzmaßnahmen. Wüst konnte nicht an der Hotspot-Debatte teilnehmen, weil er wegen einer Corona-Infektion schon seit eineinhalb Wochen in Israel isoliert ist.

(dpa)
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