Bundespolizei zieht knapp 7.300,- Euro ein 41-jähriger bei der Einreise am Flughafen festgestellt

Bei der Einreisekontrolle am Düsseldorfer Flughafen wurde der Mann, der von der Staatsanwaltschaft in Dortmund zur Fahndung ausgeschrieben war, ausfindig gemacht.

 Die Beamten am Flughafen konnten einen zur Fahndung ausgeschriebenen Mann ausfindig machen.

Die Beamten am Flughafen konnten einen zur Fahndung ausgeschriebenen Mann ausfindig machen.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Die Polizei am Düsseldorfer Flughafen hat bei der Einreisekontrolle einen 41-jährigen Mann festgestellt, der von der Dortmunder Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung ausgeschrieben war. Das Amtsgericht Dortmund hatte den Mann bereits im November 2018 rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen à 100,- Euro verurteilt. Da der Mann sich bisher weder der Strafantrittsladung stellte noch die Geldstrafe bezahlte, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Der 41-Jährige konnte die Geldstrafe sowie die Kosten des Verfahrens in einer Gesamthöhe von 7.285,95 Euro bei der Bundespolizei begleichen und anschließend seine Reise fortsetzen. red/ots

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