Düsseldorf Skurriler Prozess um 7000-Euro-Bonsai

Teurer Baum war nach sechs Monaten tot. Angeblich gab es nur ungenügende Pflegeanleitungen.

Düsseldorf: Skurriler Prozess um 7000-Euro-Bonsai
Foto: dpa

Düsseldorf. Der japanische Garten-Bonsai sollte die Zierde auf der Terrasse in Wittlaer werden. Mehr als 7000 Euro hatte der Villenbesitzer für das Bäumchen angelegt. Doch schon nach kurzer Zeit wurde der erste Ast braun, nach einem halben Jahr war der Baum tot. Nun soll die Blumen-Firma dafür gerade stehen und den Schaden ersetzen. Der Hausbesitzer hat das Unternehmen verklagt, weil er angeblich über die Pflege des Bonsais nur ungenügend informiert wurde. Am Mittwoch begann der Zivilprozess vor dem Landgericht.

Ein Vertrag über „Lieferung und Einpflanzung“ des kostbaren Bäumchens war abgeschlossen worden. Ende 2013 wurde der Bonsai auf die Terrasse gebracht. Optisch ansprechend wurde er in einen Edelstahl-Topf gesteckt, der keine Löcher im Boden hatte. Bereits im Frühjahr vergangenen Jahres war unverkennbar, dass es der Pflanze nicht gut ging.

Tatsächlich schaute das Unternehmen noch einmal in der Villa vorbei. Der Rettungsversuch allerdings kam möglicherweise zu spät. Wenige Wochen danach war der 7000-Euro-Bonsai abgestorben.

Der Villenbesitzer hat inzwischen selbst einen Sachverstöndigen eingeschaltet. Der habe festgestellt, dass der Bonsai in einer „vegetationsfeindlichen Umgebung“ gestanden habe. Das Bäumchen brauchte eine besondere Pflege. Die Firma hätte unter anderem darauf hinweisen müssen, dass die Pflanze auch in den Wintermonaten bewässert werden muss. Außerdem hätte ein besonderer Splitt aus Kalkstein mit in den Topf gehört.

Der Bonsai-Liebhaber hält es für ein Versäumnis, dass die Blumen-Firma keine ausreichenden Pflegeanweisungen gegeben hat. Bei einem Kauf in dieser Preislage sei das absolut angemessen. Das Unternehmen wiederum weist jede Schuld von sich. Es sei kein Vertrag abgeschlossen worden, in dem eine spätere Pflege des Bonsais vereinbart worden sein.

Die Richterin regte an, dass sich beide Parteien auf einen Vergleich einigen sollten, der etwa in der Hälfte der geforderten Summe liegt. Darüber wollen die Anwälte nun mit ihren Mandanten nachdenken.

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