Düsseldorf „Schlampe“: Polizist muss zahlen

Er hatte eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes wüst beschimpft.

Düsseldorf. Am 7. Januar gegen 9.30 Uhr wollte ein Polizist (26) aus Berlin seine Freundin an der Eiskellerstraße abholen. Weil gerade kein Parkplatz frei war, hielt er mit seinem Ford Fiesta in der zweiten Reihe an. Das missfiel den beiden Mitarbeitern des Ordnungsamtes, die ihm zum Weiterfahren aufforderten. Der Berliner drehte eine Runde um den Block und stellte sich wenig später wieder mit seinem Wagen in die zweite Reihe.

Diesmal eskalierte der Streit. Wie der 26-Jährige erklärte, habe er nach der Dienstnummer des Ordnungsamts-Mitarbeiters gefragt. Der habe ihn dann als „geistig minderbemittelt“ beschimpft. Vehement bestritt der Polizist, die Kollegin des Ordnungshüters als „Schlampe“ betitelt zu haben. Er hat inzwischen auch Anzeige wegen Beleidigung gegen den Mann von der Stadt erstattet.

Seine Kollegin konnte sich genau daran erinnern, dass der 26-Jährige beim Wegfahren „Schlampe“ gerufen hatte. Davon war auch die Amtsrichterin überzeugt und verurteilte den Polizisten zu einer Geldstrafe von 1000 Euro. Im schriftlichen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wären es nur 600 Euro gewesen. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt.

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