Hundesteuer für den toten Spencer

Seit zwei Jahren ist der Mischling schon tot. Trotzdem soll Joachim Djürken für ihn weiter Hundesteuer zahlen.

Düsseldorf. Als Joachim Djürken im Septermber vor zwei Jahren von einem beruflichen Termin in Hamburg nach Hause kam, merkte er sofort, dass mit seinem Hund etwas nicht stimmt: "Spencer lag völlig apathisch auf dem Boden. Es ging im nicht gut." Obwohl der 50-jährige Schuhmachermeister vom Carlsplatz mit dem Pudenko-Mischling sofort in die Tierklinik fuhr, war es für Spencer zu spät: "Er ist auf dem Weg gestorben."

Djürken ließ sich von dem Tierarzt einen Totenschein für die Versicherung und die Hundesteuerstelle der Stadt ausstellen: "Den habe ich auch wenige Tage später abgeschickt. Da ich nichts weiter hörte, war für mich der Fall damit erledigt."

Bis vor einigen Tagen, denn da kam Post von der Stadt. Der Handwerker sollte auch für die Jahre 2008 und 2009 noch Hundesteuer für Spencer zahlen, insgesamt 192 Euro. Bei der Hundesteuer-Stelle war der Totenschein von Spencer nicht angekommen.

"Der Hund war auf den Namen meiner Frau angemeldet und ich habe mit meinem Namen unterschrieben. Ich war einfach etwas durcheinander", sagt Djürken, "so häufig gibt es den Namen ja nicht. Und wenn, hätte man ja wenigstens mal nachfragen können."

So legte der Schuhmachermeister den Totenschein persönlich beim Amt für Hundesteuer vor: "Aber das hat mir auch wenig genutzt. Immerhin wurden mir 48 Euro fürs zweite Halbjahr des laufenden Jahres erlassen."

"Jeder Hundehalter ist verpflichtet, die Stadt innerhalb von zwei Wochen zu benachrichtigen, wenn das Tier gestorben ist", erklärt Stadtsprecher Michael Buch. Das sei im Fall von Joachim Djürken nicht ordnungsgemäß geschehen.

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