Gericht Ehrenamtlicher Richter verweigert seinen Dienst

Düsseldorf · Vor 30 Jahren hat er selbst im Gefängnis gesessen: „Ich kann keine Menschen verurteilen.“

 Amtsrichterin Silke Boriss war zunächst ratlos. Der ehrenamtliche Richter (re.) verweigerte zu Beginn des Prozesses seinen Dienst. Er muss sich nun vom Amtsarzt untersuchen lassen. 

Amtsrichterin Silke Boriss war zunächst ratlos. Der ehrenamtliche Richter (re.) verweigerte zu Beginn des Prozesses seinen Dienst. Er muss sich nun vom Amtsarzt untersuchen lassen. 

Foto: Barbara Kirchner

Kurioser kann eine Sitzung vor dem Amtsgericht nicht beginnen. Obwohl Staatsanwaltschaft, der Angeklagte, sein Verteidiger und auch das Gericht am Montag vollzählig angetreten war, passierte nichts. Denn ein 54-Jähriger, der als ehrenamtlicher Richter vereidigt werden sollte, verweigerte seinen Dienst. „Ich kann keine Menschen verurteilen“, so sein überraschendes Statement. Danach verließ er zunächst den Saal.

Amtsrichterin Silke Boriss war ratlos. Denn als Schöffe wird man verpflichtet und erfüllt eine Bürgerpflicht. Es gibt nur ganz wenige Gründe, das Amts abzulehnen. Und zunächst rückte der 54-Jährige nicht mit der Sprache raus. Erst nach einer Unterbrechung gab es eine Antwort: „Ich habe schon mal auf der anderen Seit gessen. Ich habe Herzrasen und Atembeschwerden, wenn ich hier sitze.“

Vor 30 Jahren hatte der Mann nach eigenen Angaben wegen Körperverletzung, Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Rauschgiftdelikten in Untersuchungshaft gesessen: „Eine Jugendsünde.“. Inzwischen wurden die Strafen aber getilgt, das polizeiliche Führungszeugnis ist blütensauber.

Wie Elena Frick, die Sprecherin des Amtsgerichtes, erklärte, hatte der 54-Jährige sich selbst online für das Schöffenamt interessiert. Dann wollte er aber wegen beruflicher Überlastung nicht mehr. Dies akzeptierte das Gericht nicht. Nun muss der verhinderte Richter 500 Euro Ordnungsgeld zahlen – oder sich vom Amtsarzt nachträglich ein Attest besorgen. Sollte keine außergewöhnliche psychische Belastung festgestellt werden, muss der 54-Jährige zum nächsten Gerichtsverfahren wieder erscheinen.

Der Prozess wurde mit einer Ersatzschöffin fortgesetzt. 

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