E-Zigarette: Der Streit um den kalten Dampf
Ministerium fordert Behörden auf, den Verkauf nikotinhaltiger Flüssigkeiten für E-Zigaretten zu stoppen. Essen zieht mit, Düsseldorf bleibt zurückhaltend.
Düsseldorf. Deutschlandweit greifen bereits rund 1,2 Millionen Menschen zur E-Zigarette. Wenn es nach dem NRW-Gesundheitsministerium geht, soll damit bald Schluss sein. In einem Erlass von Dezember fordert Gesundheitsministerin Barbara Steffens die Behörden auf, den Verkauf der nikotinhaltigen Füll-Flüssigkeiten — der so genannten Liquids — zu verbieten, da sie unter das Arzneimittelgesetz fallen. Doch das sorgt für Verwirrung und Streit. Das Düsseldorfer Gesundheitsamt bleibt zunächst zurückhaltend.
Einige Städte, darunter Essen und Dortmund, setzen die Verbote bereits um. Düsseldorf will noch abwarten, obwohl erst vergangene Woche 25 Fläschchen eines Händlers in Reisholz vom Zoll beschlagnahmt wurden. „Das liegt aber daran, dass diese aus China importiert wurden, das ist nicht unser Aufgabenfeld“, sagt der kommissarische Gesundheitsamtsleiter Klaus Göbels.
Dem Erlass steht er kritisch gegenüber. „Im Erlass finden sich keine konkreten Handlungsanweisungen. Die Verantwortung kann nicht allein auf die Kommunen abgewälzt werden“, sagt Göbels.
Weder die Zuständigkeit der Behörden noch die genaue Vorgehensweise, etwa zu Kontrollen der Händler, sei klar ausgewiesen. „Das Ministerium lässt uns im Dunkeln. Man kann einen Kiosk-Besitzer nicht einfach mit dem Arzneimittelgesetz konfrontieren“, so Göbels. Rein rechtlich sei der Erlass jedoch korrekt. „Es besteht aber dennoch die Gefahr einer Klagewelle der Händler. Die Kommunen brauchen dann auch den vollen Rückhalt des Ministeriums.“
Hintergrund für den Erlass sind fehlende Langzeitstudien zur Schädlichkeit der verdampften Inhaltsstoffe der Liquids. „Ähnlich wie die Nikotinpflaster sind sie zulassungspflichtig und dürfen nur in der Apotheke verkauft werden“, sagt Serap Zelen vom Gesundheitsministerium. Rechtlich müsse der Erlass auf dieses Gesetz gestützt werden. „Es obliegt nun der Kontrolle von Gesundheits- und Ordnungsamt sowie den Amtsapotheken, zumindest die Liquids aus dem Verkauf zu nehmen“, so Zelen.