Bewährungsstrafe für betrunkenen Radler

Einschlägig vorbestrafter 42-Jähriger wird zu drei Monaten auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Düsseldorf. Es war die Liebe, die einen 42-jährigen Düsseldorfer am Donnerstag vor Gericht brachte, wo er sich wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten musste.

Im vergangenen Sommer hatte sich seine Freundin kurz vor einem gemeinsamen Urlaub von ihm getrennt. Das habe ihn derart mitgenommen, dass er sogar im Büro in Tränen ausgebrochen sei. Wegen Angstgefühlen und Trauerschmerz verschrieb ihm sein Arzt Antidepressiva.

Am 6. Dezember schrie der Angeklagte dann unter dem Einfluss von Medikamenten und Alkohol vor dem Haus seiner Ex-Freundin herum. Die Ex rief die Polizei, die dem 42-Jährigen das Versprechen abnahm, dass er nicht mehr auf sein Fahrrad steigen werde und einen Platzverweis erteilte.

Doch nur fünf Minuten später ertappten die Polizisten ihn an der gleichen Stelle — und zwar auf dem Rad. Während eine Polizistin ihn kontrollierte, versuchte der Mann erfolglos achtmal vom Rad zu steigen und fiel fast dabei um. Die Polizisten nahmen ihn mit auf die Wache. Die Geschichte bestätigte der Angeklagte am Donnerstag vor Gericht.

Trunkenheit im Verkehr — so weit so gut, wäre da nicht seine Vorgeschichte. Seit 1991 gibt es 13 Eintragungen im Strafregister über den Mann. Wegen fahrlässiger Trunkenheit, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Handel mit Betäubungsmitteln und Verstoß gegen das Waffengesetz.

Aktuell läuft eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gegen ihn. Dazu kommen mit dem gestrigen Urteil noch einmal drei Monate auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Monate ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung eine hohe Geldstrafe. Bei seiner abschließenden Erklärung kamen dem 42-Jährigen die Tränen. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass der Medikamenten- und Alkohol-Mix die Schuldfähigkeit des Mannes vermindert hätten (§21 des Strafgesetzbuches).

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