Hambacher Forst Darum dürfen die Baumhäuser jetzt geräumt werden

Düsseldorf · Für die Aktivisten wird es ungemütlich. Ihre voll ausgestatteten Camps und Lager müssen komplett beseitigt werden. Die Ministerien haben die rechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft.

 Die Baumhäuser sind teilweise mit Küche, Strom und Heizung ausgestattet. Archivfoto

Die Baumhäuser sind teilweise mit Küche, Strom und Heizung ausgestattet. Archivfoto

Foto: dpa/Christophe Gateau

Das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat gestern zusammen mit dem Innenministerium eine Räumung angeordnet. Der Grund: fehlendem Brandschutz in den 51 registrierten Baumhäusern und akuter Gefahrenabwehr. Die „baulichen Anlagen“ seien zu räumen und zu beseitigen, darüber hinaus dürfen von nun an weitere bauliche Anlagen nicht mehr errichtet werden.

Die Ministerien nutzen rechtlichen Möglichkeiten, ganz ähnlich der jüngsten Räumungen von Hochhäusern in Wuppertal oder Dortmund. „Der Brandschutz hat absoluten Vorrang, wenn es um Leib und Leben der Betroffenen geht“, sagte Jan Heinisch, Staatssekretär im Bauministerium, gestern Morgen und erklärte, warum die Bauaufsichtsbehörde dieser Verantwortung noch nicht früher nachgekommen war - immerhin bestehen diese Baumhäuser teils seit einigen Jahren.

Interessant sei allein, so Heinisch, dass man nach einer Begehung der Polizei vom 28. Juni und der Bauaufsichtsbehörde durch die Bauordnungsämter des Kreises Düren und der Stadt Kerpen am 27. August auf die Missstände aufmerksam geworden sei und eine rechtliche Neubewertung vorgenommen habe. „Gefahrenabwehr duldet keine Verleugnung der Realität“, sagte Heinisch. Waren die Baumhäuser in der letzten Legislaturperiode vom zuständigen Ministerium offenbar noch nicht als „bauliche Anlage“ bewertet worden, hat sich das jetzt geändert. „Stellte man das Baumhaus auf den Boden käme man nicht auf die Idee“, so Heinisch, „dass es sich dabei nicht um eine bauliche Anlage handeln könnte.“

Baumhäuser müssen komplett beseitigt werden

Die Frage, ob es eine natürliche oder eine künstliche Verbindung zum Boden gebe, was seinerzeit Unterscheidungskriterium gewesen sei, sei für die Bewertung, so heißt es im Bauministerium, nicht interessant. Und: Damit die teilweise mit Küchen, Strom und Heizung ausgestatteten Baumhäuser nicht wieder heimlich bezogen werden könnten, müssten sie beseitigt werden.

Auszuschließen sei nicht, dass sich Aktivisten der Räumung verweigern würden, deshalb sei das Polizeipräsidium in Aachen um sogenannte „Vollzugshilfe“ gebeten worden. Es werde sich „vermutlich nicht vollständig vermeiden lassen, dass im Rahmen des Polizeieinsatzes auch einzelne Bäume gefällt werden müssen – etwa weil das erforderliche Bergungsgerät anders nicht durch den teils dichten Baumbestand transportiert werden kann.“ Diese Maßnahmen fielen aber so „gering wie möglich“ aus und bedeuteten keinesfalls „den Beginn der Rodung des gesamten Forstes“.

(kup)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort