Musterverfahren : Abwassergebühren in NRW zu hoch - Diese Folgen hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Münster Das hat Folgen für Kommunen, Hausbesitzer und Mieter: Die Abwassergebühren in NRW sind nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts über Jahre auf Basis einer falschen Grundlage berechnet worden.
Die Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen sind über Jahre auf Basis einer falschen Grundlage berechnet worden. Das hat das NRW-Oberverwaltungsgericht am Dienstag in Münster in einem Musterverfahren entschieden. Für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat das Urteil Folgen in Millionen-Höhe.
Geklagt hatte ein Grundstücksbesitzer in der Stadt Oer-Erkenschwick. Er wehrte sich gegen einen Abwasserbescheid aus dem Jahr 2017 über knapp 600 Euro. Der war rechtswidrig und um 18 Prozent zu hoch ausgefallen, wie das OVG jetzt urteilte. Direkt von dieser Entscheidung profitieren jetzt Bürger, die in der Vergangenheit Widerspruch gegen ihre Bescheide eingelegt haben.
Abwassergebühren in NRW: Hausbesitzer und Mieter können mit niedrigeren Nebenkostenabrechnungen rechnen
Hausbesitzer und Mieter dürfen nach dem Urteil in den nächsten Jahren damit rechnen, dass ihre Gebührenbescheide oder Nebenkostenabrechnungen niedriger ausfallen, weil die Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Berechnungen neu aufstellen müssen. In den städtischen Haushalten werden demnach Gebühren in Millionen-Höhe fehlen.
Der 9. Senat des OVG bemängelte gleich mehrere Punkte im Fall Oer-Erkenschwick, sieht eine Mitschuld aber auch bei der Politik. Im entsprechenden Gesetz des Landes fehle es an konkreten Vorgaben, an denen sich die Kommunen orientierten könnten. Laut OVG gebe es zum Beispiel in den neuen Bundesländern solche Vorgaben.