Restaurants und Cafés in NRW „2G plus“: Für Gastronomieverband ein Desaster

Düsseldorf · Wenn in Restaurants und Cafés wirklich 2G plus eingeführt wird, wäre das aus Sicht des Gastronomieverbandes ein ziemliches Desaster.

 Der Gastronomieverband zittert vor Bund-Länder-Beschlüssen.

Der Gastronomieverband zittert vor Bund-Länder-Beschlüssen.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die in der Diskussion befindliche bundesweite Verschärfung der Corona-Auflagen für Gäste in der Gastronomie von „2G“ auf „2G plus“ wäre aus Verbandssicht wieder ein Schlag ins Kontor für der nordrhein-westfälischen Branche. Spontanbesuche im Restaurant, im Café oder der Pizzeria würden damit zumeist ausbleiben und das insbesondere dort, wo die Testinfrastruktur nicht ausreiche, sagte der Dehoga NRW-Sprecher Thorsten Hellwig am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

Die derzeit im Grundsatz für die NRW-Gastronomie geltende Vorgabe „2G“ - also Zutritt nur für Geimpfte und Genese - habe bereits große Umsatzverluste mit sich gebracht. Das so wichtige Jahresendgeschäft sei durch ausgefallene Weihnachtsfeiern und Silvesterveranstaltungen ein ziemliches Desaster geworden. Die Gastronomen hätten damit auch diesmal keine Rücklagen bilden können. „Und das vor dem Hintergrund, dass wir bereits seit zwei Jahren in der Pandemie stecken und einfach nichts mehr haben, das wir zurücklegen können“, verdeutlichte er.

Bei einer weiteren Verschärfung der Vorgaben auf „2G plus“ in NRW - also grundsätzlich Zutritt nur für Geimpfte und Genesene („2G“), die zusätzlich einen negativen Test oder eine Auffrischungsimpfung nachweisen müssten, wären zusätzliche Hilfen für die Branche nötig.

Inwieweit solche Maßnahmen die gewünschten Effekte erzielten, könne der Verband nicht beurteilen. Die „2G“-Regel habe viele potenzielle Gäste verunsichert und zu weniger Kneipen- und Restaurantbesuchen geführt. Während „2G“ derzeit im Grundsatz für die NRW-Gastronomie im engeren Sinne gelte, gebe es in einigen Bereichen noch schärfere Vorgaben. Der Verbandssprecher verwies darauf, dass der Betrieb von Clubs und Diskotheken sowie anderer Tanzveranstaltungen derzeit untersagt sei und dass bei privaten Veranstaltungen mit Tanz in der Gastronomie wie Hochzeitsfeiern jetzt schon „2G plus“ gelte.

(dpa)
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