Krefelder Handel freut sich auf ein Ende von 2G Erleichterung über anstehende Lockerungen der Corona-Regeln

„Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden.“ Dieser zentrale Satz im Beschlussvorschlag für die nächste Bund-Länder-Runde zur Corona-Pandemie am Mittwoch, 16. Februar, löst bei Christoph Borgmann Freude und große Erleichterung aus: „Gott sei Dank.

 Einen Käufer-Andrang wie hier auf der Hochstraße wünschen sich die Krefelder Einzelhändler nach dem Ende der 2G-Kontrollen. 

Einen Käufer-Andrang wie hier auf der Hochstraße wünschen sich die Krefelder Einzelhändler nach dem Ende der 2G-Kontrollen. 

Foto: Ja/Bischof, Andreas (abi)

Das ist ein Lichtblick“, sagt der Vorsitzende der Werbegemeinschaft Krefeld zum in Aussicht gestellten Ende der 2G-Kontrollen im Einzelhandel.

Erst in der vergangenen Woche hatte Borgmann im Gespräch mit unserer Zeitung den Sinn solcher Kontrollen infrage gestellt. Und darauf verwiesen, dass viele andere Bundesländer – anders als NRW – die strikten Regeln längst gelockert hätten.

Im aktuellen Beschlussvorschlag heißt es dazu, dass im Einzelhandel in einem ersten Schritt wohl noch im Februar die bisherigen Beschränkungen des Zugangs entfallen sollen. „Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. Um dem immer noch hohen Infektionsrisiko in Innenräumen Rechnung zu tragen, müssen medizinische Masken getragen werden.“ Empfohlen werden dazu FFP2-Masken. „Damit können wir leben“, so Christoph Borgmann.

Für den Handelsverband kommt die Entscheidung zu spät

Für Markus Ottersbach ist die Entscheidung überfällig. Der Geschäftsführer des Handelsverband NRW in Krefeld/Kreis Viersen sagt: „Die Entscheidung kommt zu spät. Aber immerhin.“ Das, was der Verband seit Monaten sage, die Begrenzung im Einzelhandel mit 2G sei nicht sinnvoll, werde nun aller Voraussicht umgesetzt.

Ottersbach erinnert daran, in fast zwei Jahren Erfahrung sei nie ein Fall einer extremen Verbreitung des Virus im Einzelhandel bekannt geworden. Als Kronzeuge dient ihm der Lebensmittelhandel, wo alle mit größter Enge, Dichte und Frequenz unterwegs seien. Ottersbach sagt: „Wenn das ungefährlich ist, wo soll die Gefahr dann im Einzelhandel liegen?“

Dass NRW mit dem neuen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst – anders als Vorgänger Armin Laschet – eine eher harte Linie fahre, bewertet Ottersbach als „wahltaktisches Kalkül“. Die Wählerschaft sei ausreichend verängstigt, sodass Wüst sich nicht gerade für Öffnungen und Lockerungen bereit zeige. Mit einer Anzeigen-Kampagne habe der Verband gerade noch auf die Beendigung der 2G-Regel gedrängt, sagt Ottersbach.

Lockerungen für die Gastronomie sind erst ab Freitag, 4. März, vorgesehen. Konkret soll der Zugang für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht werden (3G-Regelung). Auch Übernachtungsangebote könnten dann von Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung). Diskotheken und Clubs sollen für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) offen stehen.

Markus Ottersbach begrüßt dies, hätte sich diese Lockerungen allerdings parallel zu denen des Einzelhandels gewünscht. Denn: „Handel und Gastronomie in der Innenstadt funktionieren nur gemeinsam.“ Mit spürbaren Verbesserungen für den Handel rechnet er daher erst, wenn die Gastronomie Anfang März weiter lockert.

Im ersten Schritt sollen auch private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene mit 20 Teilnehmenden möglich werden. Bisher galt eine Obergrenze von zehn Personen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind wie bisher hiervon ausgenommen. Für Personen, die nicht geimpft sind, sollen die Einschränkungen bis zum 19. März bestehen bleiben.

In einem dritten und letzten Schritt könnten ab dem 20. März alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen. Dazu zählen auch die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen. Eine Maskenpflicht soll für Innenräume, Busse und Bahnen bestehen bleiben.

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