Meinung Signal für Familie und Beruf

Manche Eltern legen sich mächtig ins Zeug, um einen Kita-Platz für den Nachwuchs zu ergattern. Das Engagement beginnt mit selbstgebackenen Muffins für die Kindergartenleitung und hört mit einem Zuschuss fürs neue Klettergerüst oft noch nicht auf.

Vor allem in größeren Städten fehlt es immer noch an Kita-Plätzen, obwohl viel Geld in den Ausbau des Angebots investiert worden ist. Etliche Kommunen lösen das Problem durch gezielte Überbelegung: Die Gruppen sind größer, als es Kindern und Erzieher(inne)n gut tut — Hauptsache, alle sind versorgt.

Den Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag gibt es seit August 2013. Skeptiker gingen damals von einer Klagewelle „unversorgter“ Eltern aus. Tatsächlich hielten sich die Rechtsstreitigkeiten in engen Grenzen. Daran dürfte auch die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) wenig ändern. Fast alle Eltern möchten die Betreuung ihrer Kinder ohne Hilfe der Gerichte auf die Beine stellen. Gleichwohl ist das Urteil der obersten Zivilrichter ein starkes Signal für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Position der Eltern hat sich erheblich verbessert. Sollte es mit dem Kita-Platz nicht klappen, haben sie jetzt grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. So sieht gesellschaftspolitischer Fortschritt aus.

Die Kommunen sind nach dem BGH-Urteil gut beraten, bei den Kita-Plätzen sorgfältig zu planen. Denn „allgemeine finanzielle Engpässe“ reichen als Begründung vor Gericht nicht aus, wenn Eltern tatsächlich klagen. Dass allerdings auch die Rechte der Familien an Grenzen stoßen, ergibt sich aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Demnach haben die Eltern kein Wahlrecht zwischen einer Kita und einer Tagesmutter, wenn in einer Stadt die Betreuungsplätze knapp sind. Diese Entscheidung deckt sich mit dem, was vernünftig und bezahlbar ist: Auf den Platz in einer Wunschkita gibt es keinen Rechtsanspruch.

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